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Ein berufsbegleitendes Studium ermöglicht ein Studium und eine Berufstätigkeit. Hierbei verlängert sich die Studienzeit meist, da der Semesteraufwand geringer ausfällt. Das nebenberufliche Studium spricht somit vor allem Personen an, welche bereits einen Beruf ausüben und studieren. Doch auch Studenten ohne Arbeit hegen häufig Interesse an einem berufsbegleitenden Studium. Ein nebenberufliches Studium ohne Job kann dabei leicht durchgeführt werden.
Berufsbegleitendes Studium ohne Beruf möglich?
Ein berufsbegleitendes Studium ist prinzipiell nichts anderes als ein herkömmliches Studium, welches jedoch durch seinen Aufbau eine Berufstätigkeit zulässt. Beispielsweise werden diese Studien als Abend- oder Fernstudium abgehalten. Somit steht es jedem Studenten frei, ein Vollzeit-, Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium zu betreiben, auch ohne einer Berufstätigkeit nachzugehen. Je nach Anbieter des nebenberuflichen Studiums wird zudem kein aufrechtes Berufsverhältnis oder eine Berufserfahrung vorausgesetzt. Jeder Student, welche die vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen für den ausgewählten Studiengang erfüllt, kann das Studium aufnehmen. Dennoch sind die Studiengänge für berufstätige Personen konzipiert.
Die angebotenen Studiengänge beschränken sich zwar nicht nur ausschließlich Personen mit einem Beruf. Dennoch wird eine Berufstätigkeit empfohlen. Dies schließt nicht nur einen Job mit ein. Auch Eltern in der Elternzeit, Auszubildende oder Arbeitslose können ein nebenberufliches Studium betreiben.
Berufstätigkeit nur in seltenen Fällen notwendig
Obwohl nebenberufliche Studiengänge generell jedem Interessenten offenstehen, existieren ein paar seltene Ausnahmefälle, in denen eine Berufstätigkeit explizit erwünscht und folglich vorausgesetzt wird. Beispielsweise müssen alle Interessenten an einem berufsbegleitendem MBA-Studium einen Job besitzen. Die Voraussetzung soll für eine Homogenität innerhalb der Lerngruppe sorgen. Bachelor- und Masterstudiengänge besitzen diese Voraussetzung im Großteil der Fälle nicht. Ebenfalls hilft eine Berufstätigkeit bei der Finanzierung des Studiums.
Nebenberufliche Studiengänge, welche als Abend- oder Fernstudium betrieben werden, kosten meist viel Geld. Besteht kein Unterhaltsanspruch oder erhält der Student keine Förderungen wie etwa Stipendien, muss er das Studium eigenständig finanzieren. Bei einem berufsbegleitenden Studium soll die Berufstätigkeit die Kosten decken und den Lebensunterhalt sichern.
Keine Doppelbelastung beim nebenberuflichen Studium
Bei einem herkömmlichen nebenberuflichen Studium tritt meist eine Doppelbelastung auf, da die Studierenden sowohl ihr Studium betreiben sowie arbeitstätig sind. Ohne einen Beruf vermindert sich die Doppelbelastung wesentlich, da sie teilweise ganz entfällt. Zugleich fällt es mit einem berufsbegleitenden Studium wesentlich leichter, Gelegenheitsjobs nachzugehen oder freiberuflich zu arbeiten. Ein Studium neben dem Beruf ist in der Arbeit sehr angesehen.
Die theoretischen Inhalte des Studiums lassen sich leicht in der praktischen Arbeit in einem Unternehmen umsetzen, sodass nebenberufliche Studierende auch leicht einen passenden Arbeitsplatz finden. Dennoch spricht es viele Arbeitgeber vor allem an, wenn Beruf und Studium vereint werden. Ein nebenberufliches Studium ohne Berufstätigkeit kann hervorstechen, muss es jedoch nicht.
Wahl der richtigen Studienform
Das berufsbegleitende Studium existiert in drei Formen: Präsenzstudium, Abendstudium und Fernstudium. Je nach Studiengang, finanzieller Möglichkeit sowie zeitlichem Aufwand kann der Studieninteressent frei aus diesen drei möglichen Studienformen wählen. Das Abendstudium findet gänzlich abends unter der Woche sowie am Wochenende statt. Ebenfalls werden Blockseminare abgehalten, welche verpflichtend oder frei zugänglich sind. Das Lehrangebot erweitert sich häufig durch virtuelle Lehrveranstaltungen sowie Seminare. Der direkte Kontakt mit Kommilitonen sowie den Referenten ist gegeben. Der Vorteil des Abendstudiums besteht darin, dass der Tag frei zur Verfügung steht. Somit können unter anderem Eltern mit einem zu betreuenden Kind sowie Personen, welche pflegebedürftige Verwandten betreuen, leicht studieren. Ebenso kann der Tag genutzt werden, um einen Job zu suchen oder einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Das Fernstudium ist gänzlich virtuell. Das E-Learning wird zuhause im Zuge von virtuellen Studienräumen praktiziert. Der Studierende erhält den Vorteil, dass er unabhängig vom Studienort immer und überall lernen und den Lernstoff eigenständig in einem selbst festgelegten Tempo bearbeiten kann. Sämtliche Lernmaterialien stehen gedruckt per Post oder via E-Mail zur Verfügung. Eine Präsenzpflicht besteht bei manchen Prüfungen. Der direkte Kontakt zu Kommilitonen und zum Lehrpersonal ist aber nicht gegeben. Auch dieses Studium bietet sich an, wenn kein Job vorhanden ist oder eine Berufstätigkeit aus diversen Gründen nicht ausgeübt werden kann. Da das Fernstudium aber in vielen Fällen ein teures Unterfangen ist, benötigen die Studieninteressenten dementsprechende finanzielle Ressourcen.
Das Präsenzstudium ist eine Mischform des Abend- und Fernstudiums. Der Student erarbeitet die Studieninhalte Großteils selbst, wodurch er eine hohe, freie Zeiteinteilung besitzt. Gelegentlich finden aber Veranstaltungen an der gewählten Hochschule statt. Das berufsbegleitende Studium ist dabei eine Art Unterkategorie des Präsenzstudiums. Die Studienzeit verlängert sich etwas, da pro Semester die Studienzeit zum Wohle der Arbeitstätigkeit gekürzt werden. Das Unternehmen und die Hochschule arbeiten bei diesem Studium nicht zusammen. Je nach Studium und Studienaufwand besitzt der Student wenig bis viele Freiheiten bezüglich Stundenplan. Anders ist die Lage bei einem berufsintegrierten Studium. Hier kooperieren das Unternehmen und die Hochschule. Das sogenannte duale Studium bietet einen direkten Übergang von Theorie in die Praxis.
Berufsbegleitendes Studium vs. Berufsintegriertes Studium
Das berufsbegleitende Studium in Form von Präsenz-, Abend- oder Fernstudium steht folglich jedem Studenten offen, welcher die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Auch Arbeitslose sowie Eltern in der Elternzeit können diesen Studiengängen nachgehen. Die Situation bei einem berufsintegrierten Studium ist jedoch etwas anders. Diese Studiengänge können ebenfalls von Personen belegt werden, welche sich aktuell in keinem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden. Dennoch besitzen manche berufsintegrierten Studiengänge einen Arbeitsplatz als Voraussetzung.
Manche berufsintegrierten Studiengänge verlangen, dass die Studierenden die Praxisprojektarbeiten der Hochschule in ihrem Unternehmen umsetzen. Studenten ohne Arbeitsplatz können folglich diese Studiengänge solange nicht belegen, bis sie einer Berufstätigkeit nachgehen. Weitere Informationen für berufsbegleitende Studien mit und ohne Arbeit finden Sie auf der Website bigkarriere.de sowie berufsbegleitend-studieren.de.