Anspruch auf Kindergeld bei Teilzeitstudium – alles, was Sie wissen müssen

Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Insbesondere Studierende sind oft auf diese Leistung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch wie verhält es sich, wenn das Kind ein Teilzeitstudium aufnimmt? Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, und welche Herausforderungen gibt es? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in diesem Artikel.

 


1. Grundlage – Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine Leistung des Staates, die Eltern unterstützen soll. Es wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, etwa wenn das Kind studiert oder sich in einer Ausbildung befindet.

Höhe des Kindergeldes (Stand 2023):

  • Für das 1. und 2. Kind: 250 Euro/Monat
  • Für das 3. Kind: 250 Euro/Monat
  • Ab dem 4. Kind: 250 Euro/Monat

Hinweis: Das Kindergeld wird nicht direkt an das studierende Kind überwiesen, sondern an die Eltern.

 

Voraussetzungen für den Bezug über das 18. Lebensjahr hinaus:

  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt.
  • Das Kind befindet sich in Ausbildung oder Studium.
  • Es übt keine oder nur eine geringfügige Tätigkeit aus (max. 20 Stunden pro Woche außerhalb von Vorlesungszeit).

Wichtig: Ob ein Teilzeitstudium als Ausbildung im Sinne des Kindergeldes gilt, hängt von mehreren Faktoren ab.

 


2. Teilzeitstudium – Anspruch auf Kindergeld

Ein zentraler Punkt für den Kindergeldanspruch ist, ob das Teilzeitstudium als Erstausbildung oder Fortbildung zählt und ob das Studium eine hauptberufliche Tätigkeit darstellt.

Anspruch bei Teilzeitstudium:

  • Kindergeld möglich: Wenn das Studium als Hauptbeschäftigung betrachtet wird.
  • Kein Anspruch: Wenn das Studium nur einen Nebencharakter im Vergleich zur Erwerbstätigkeit einnimmt.

 

Definition „Hauptbeschäftigung“:

  • Ein Studium gilt als Hauptbeschäftigung, wenn es regelmäßig und intensiv betrieben wird.
  • Nachweisbar durch: Einschreibung als immatrikulierter Student, regelmäßiger Besuch von Vorlesungen, Prüfungsbeteiligungen.

 

Hinweis: Die Familienkasse prüft die individuelle Situation jedes Einzelfalls.

 

Problematisch wird es:

  • Wenn das Studium nur sporadisch betrieben wird.
  • Wenn der Studienaufwand nicht ausreichend nachweisbar ist.
  • Wenn die Erwerbstätigkeit (z. B. Teilzeitjob) über 20 Stunden/Woche hinausgeht.

 

Beispiel – Kriterien für die Familienkasse:

Kriterium Auswirkung auf Kindergeld
Regelmäßige Vorlesungen Stützt Anspruch
Wenig Prüfungen Kann Anspruch gefährden
Vollzeitjob + Studium Ausschluss des Kindergeldes

 


3. Herausforderungen und rechtliche Fragen

Die Vereinbarkeit von Teilzeitstudium und Kindergeldbezug hängt oft von den individuellen Umständen ab – insbesondere von den Nachweispflichten gegenüber der Familienkasse.

Häufige Herausforderungen:

  1. Nachweispflicht beim Teilzeitstudium: Eltern oder Studierende müssen der Familienkasse nachweisen, dass das Studium ernsthaft betrieben wird. Dazu gehören z. B. Immatrikulationsbescheinigungen, Studienverlaufsnachweise oder Teilnahmebestätigungen von Vorlesungen.
  2. Erwerbstätigkeit prüfen: Eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden/Woche kann als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden und den Anspruch auf Kindergeld ausschließen.
  3. Wechsel zu Teilzeitstudium: Wenn ein Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium umgewandelt wird, kann die Familienkasse die Voraussetzungen erneut prüfen.

 

Achtung: Tätigkeiten wie Minijobs oder Werkstudentenstellen sind in der Regel kein Problem, sofern sie den zeitlichen Rahmen nicht sprengen.

 

Tabelle – Unterschiede Vollzeit- und Teilzeitstudium im Kontext Kindergeld

Kriterium Vollzeitstudium Teilzeitstudium
Regelmäßigkeit Voraussetzung gegeben Muss nachgewiesen werden
Arbeitsumfang (Job) Max. 20 Std./Woche Max. 20 Std./Woche
Anspruchsnachweis Weniger streng Strengere Nachweisforderungen

 


4. Finanzielle und organisatorische Tipps

Die Kombination aus Teilzeitstudium und Kindergeldbezug kann durchaus gelingen, wenn rechtzeitig geplant wird. Jedoch kann es auch sinnvoll sein, weitere Einnahmequellen oder Erleichterungen in Betracht zu ziehen.

Tipps zur Absicherung des Kindergeldes:

  • Rechtzeitig mit der Familienkasse sprechen: Vor Beginn des Teilzeitstudiums sollte die Situation transparent erklärt werden.
  • Nachweise sammeln: Belege wie Studienpläne, Prüfungstermine und Teilnahmebestätigungen systematisch aufbewahren.
  • Erwerbstätigkeit begrenzen: Teilzeitjobs zeitlich anpassen, um die 20-Stunden-Wochenregel nicht zu überschreiten.

 

Kosten eines Teilzeitstudiums im Vergleich

Kostenpunkt Teilzeitstudium (€/Monat) Vollzeitstudium (€/Monat)
Semesterbeiträge 50–300 100–400
Lernmaterial 30–50 50–100
Einkommenseinbußen Möglicherweise höher Geringer

 

Tipp: Viele staatliche Hochschulen bieten ermäßigte Gebührenmodelle für Teilzeitstudierende an.

 

Fördermöglichkeiten:

  • Bildungskredite: Ein Bildungskredit der KfW-Bank kann bei finanziellen Engpässen helfen.
  • Stipendien: Programme wie das Deutschlandstipendium berücksichtigen auch berufstätige Teilzeitstudierende.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Studienkosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 


5. Fazit

Der Kindergeldanspruch während eines Teilzeitstudiums ist grundsätzlich möglich, jedoch abhängig von den individuellen Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass das Studium als Hauptbeschäftigung gewertet wird und Nachweise über die Studienaktivitäten vorgelegt werden. Um den Anspruch nicht zu gefährden, sollten sich Studierende und Eltern frühzeitig mit den Anforderungen der Familienkasse auseinandersetzen. Mit einer guten Planung und den richtigen Nachweisen lässt sich der Anspruch langfristig sichern.

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