Ist ein duales Studium ohne Abitur möglich?

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Ohne Abitur dual studieren - ist das möglich?
Ohne Abitur dual studieren – ist das möglich?

Ein duales Studium verbindet das Studium an einer Hochschule mit einer Berufsausbildung und der Praxis in einem Unternehmen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass berufliche und berufsbildende Elemente Bestandteil des Studiums sind. 

 

Studierfähigkeit als formales Zulassungskriterium

Wer sich für ein duales Studium entschieden hat, wird einen straffen Stundenplan vorfinden, bei dem sich Theorie- und Praxisphasen abwechseln. Um überhaupt die Zulassung zu einem Studium zu erhalten, ist der Nachweis der Studierfähigkeit, genannt Hochschulreife Voraussetzung. In ganz Deutschland befähigt das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) zur Aufnahme eines Studiums und wer mit einem Fachhochschulabschluss abschließt, kann ebenfalls an Fachhochschulen und Berufsakademien studieren.

Jedoch ist Bildung Sache der jeweiligen Bundesländer. Jedem Bundesland ist es daher vorbehalten, die Rahmenbedingungen auch zum Studium und somit auch zum Studium ohne Abitur oder ohne Fachhochschulreife zu schaffen.

Duales Studium für beruflich Qualifizierte

Sollte ein Studienbewerber keine Zugangsberechtigung zu einer Hochschule, also kein Abitur oder fachgebundene Hochschulreife besitzen, kann er dennoch seinen Studienwunsch erfüllen. Dazu benötigt er in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Berufserfahrung. Man spricht in solchen Fällen vom „Studieren ohne Abitur“.

Beim „Studieren ohne Abitur“ wird zwischen

  • einem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte,
  • einer Hochschulzugangsberechtigung für Teilnehmer an beruflichen Aufstiegsfortbildungen und
  • einem Zugang für andere beruflich Qualifizierte

unterschieden.

Fachbezogener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Ein dualer Studiengang ohne Abitur ist möglich, wenn der Bewerber über eine abgeschlossene Ausbildung und eine mehrjährige Berufserfahrung verfügt. Dem ist eine Tätigkeit, wie beispielsweise die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes gleichgesetzt. Das beabsichtigte duale Studium sollte sich fachlich auf die jeweilige berufliche Qualifikation beziehen.

Der gewünschte Studiengang muss also fachlich zum Ausbildungsberuf passen. Ob eine berufliche Qualifikation dem angestrebten Studiengang entspricht, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft und entschieden. Erfüllt ein Bewerber die Zugangsvoraussetzung für eine Hochschule, kann sie von ihm zum Beispiel eine Prüfung, ein Eignungsgespräch oder ein Probestudium verlangen. Interessenten erfahren die exakten Informationen über die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen bei der Fakultät selbst.

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Zugangsberechtigung für Inhaber beruflicher Aufstiegsfortbildungen

Hat ein Studienbewerber eine berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen, kann er dadurch gleichzeitig die Voraussetzung für ein Studium an einer Hochschule erworben haben. Zu diesen Fortbildungen gehören der Meister, der Techniker und der Fachwirt. Studienbewerber, die eine der vorstehenden Qualifikationen vorweisen können, erhalten dadurch die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Bewerber mit Abitur.

 

Andere beruflich Qualifizierte

In bestimmten Fällen ist ein duales Studium auch für Qualifizierte möglich, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung nicht abgeschlossen haben. Einige Hochschulen fordern von geeigneten Kandidaten entsprechende Zulassungsprüfungen, nach deren Bestehen sie ein Studium beginnen können. Zur Gruppe der „beruflich Qualifizierten“ zählen Studienbewerber, mit einer mindestens zweijährigen Ausbildung und einer wenigstens dreijährigen Berufserfahrung vorweisen können.

Bewerber, die eine Berufsausbildung fachlich ergänzen möchten, können eine Studienzulassung erhalten, wenn das Studium zur Berufsausbildung passt, also „fachtreu“ ist. Allerdings entscheidet die jeweilige Fakultät, ob das Studium konform zur Ausbildung ist.

Je nach Bundesland, Studiengang oder Hochschule müssen Absolventen noch zusätzliche Prüfungen ablegen, um ohne Abitur ein duales Studium absolvieren zu können.

 

Kriterien für ein duales Studium der jeweiligen Hochschulen und Bundesländer

Neben den allgemeinen Kriterien setzen die jeweiligen Bundesländer noch weitere Gesichtspunkte fest, um ein duales Studium ohne Abitur zu ermöglichen. Voraussetzungen sind unter anderem ein bestimmtes Mindestalter, Mindestnoten beim jeweiligen Berufsabschluss oder der Hauptwohnsitz in dem Bundesland, in dem das Studium begonnen werden soll.

Viele Bundesländer fordern als Voraussetzung Zulassungsprüfungen, die aus einem schriftlichen und mündlichen Test bestehen, bei dem festgestellt werden soll, ob der Studienbewerber sich für ein duales Studium eignet. Vor einer Zugangs- oder Zulassungsprüfung führen manche Hochschulen ein Beratungsgespräch durch, in dem das fachliche und methodische Vorwissen geprüft wird. Hat der Studienbewerber diese Hürden genommen, kann er mit einem dualen Studium an der Hochschule begonnen, die die Prüfungsvoraussetzungen festgestellt hat. Das Bestehen einer Zugangsprüfung ersetzt jedoch nicht die allgemeinen Voraussetzungen wie den fachspezifischen Eignungstest oder Numerus clausus (NC). Ebenso liegen die Fristen für die Zugangsprüfungen weit vor den Terminen regulärer Studienbewerber.

Studienbewerber müssen in einigen Bundesländern erst durch eine sogenannte „Begabtenprüfung“ ihre Hochschulreife erwerben. Dazu muss man mindestens 25 Jahre alt sein und fünf Jahre gearbeitet haben. Das Bestehen dieser „Begabtenprüfung“ ermöglicht allerdings den bundesweiten Zugang zu einer Hochschule.

Manche Fakultäten fordern für ein duales Studium ohne Abitur ein Probestudium, bei dem der Studienbewerber zwischen zwei und vier Semester auf Probe studiert.

Beruflich Qualifizierte können in einigen Bundesländern, wie in Nordrhein-Westfalen oder Hessen, auch außerhalb ihres jeweiligen Fachbereiches eine Zulassung für ein duales Studium erhalten. Voraussetzung ist auch hier eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium.

Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge ohne Abitur sind auf den Webseiten der Hochschulen oder der Kultus- beziehungsweise Wissenschaftsministerien der jeweiligen Bundesländer einsehbar. Interessenten erhalten eine Aufstellung der Internetseiten der jeweiligen Bundesländer bei Hochschulkompass.

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