Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Teilzeitstudium?

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Wir klären die wichtigsten Fragen rund um ein Teilzeitstudium.

Ein Studium setzt für seine Studierenden bestimmte Voraussetzungen voraus. Jedes Studienmodell besitzt hierbei eigene Bestimmungen. Das Teilzeitstudium ist eine besondere Ausführung, welche sich an berufstätige Studenten richtet. Die genauen Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium verrät der nachfolgende Artikel.

 

Alternative zum Vollzeitstudium

Das Vollzeitstudium ist eine besondere Form des Studiums, welches sich vorwiegend an Berufstätige richtet. Wenn Personen aus beruflichen, finanziellen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage sind, ein Vollzeitstudium zu absolvieren, sorgt das Teilzeitstudium für ausreichend Zeit, Beruf und Studium zu vereinbaren. Der Vorteil des Teilzeitstudiums liegt in den seltener stattfindenden Lehrveranstaltungen. Die Lerneinheiten werden geteilt und pro Semester normalerweise halbiert. Die Leistungen des Studenten halbiert sich somit ebenfalls.

 

Grundlegende Informationen

Der Begriff „Teilzeitstudium“ wird häufig als Synonym für „Fernstudium“ oder „berufsbegleitendes Studium“ verwendet. Allerdings legen viele Hochschulen ein Teilzeitstudium anders als ein berufsbegleitendes Studium aus. Ein Teilzeitstudium sieht verringerte Anwesenheitszeiten für die Studenten vor, während ein Fern- oder berufsbegleitendes Studium nebenberuflich und meist in der Freizeit des Studierenden abgehalten wird. Fern- und berufsbegleitende Studien verfügen über eine hohe Flexibilität und frei einteilbare Lernzeiten. Ein Teilzeitstudium hingegen setzt fixe Lernzeiten und Anwesenheitseinheiten voraus. Aus diesem Grund ist eine der Hauptvoraussetzungen des Teilzeitstudiums eine flexible Zeitgestaltung abseits der Universität.

Die Präsenzzeiten an der Universität sind festgelegt, wodurch eine Berufstätigkeit zwar möglich, jedoch nur mit gutem Zeitmanagement durchführbar ist. Der Student muss seine Berufstätigkeit sowie Freizeit an die Universitätszeiten angleichen, um Beruf und Studium zu vereinen.

 

Gutes Zeitmanagement

Ein Teilzeitstudium bietet ein erhöhtes Maß an frei einteilbarer Zeit, da das Studium weniger Lehrveranstaltungen aufweist. Die Option eines Teilzeitstudiums bieten vor allem staatliche Universitäten und Fachhochschulen. Das Teilzeitstudium ist hierbei kein eigenes Studium, sondern vielmehr eine zeitliche Streckung eines Vollzeitstudiengangs. Ein Teilzeitstudium kann dabei auf maximal die doppelte Semesterzahl bzw. Studienzeit des Vollzeitstudiums gestreckt werden. Aufgrund der Streckung müssen die Studenten zugleich mehr Semester studieren. Deshalb benötigen Teilzeitstudierende ein gutes Zeitmanagement, um das Studium nicht aus den Augen zu verlieren und voranzutreiben, gleichzeitig einen Beruf nachzugehen und ausreichend Zeit zum Lernen einzuplanen.

Obwohl die Vorlesungen eines Teilzeitstudiums nicht so gelegt sind, dass Berufstätige sie leichter besuchen können, ermöglichen sie leichter ein Studium neben dem Beruf. Die Studienform spricht vor allem jene Personen mit relativ flexiblen Berufszeiten an, da gewisse Vorlesungen beispielsweise um 10 Uhr vormittags, andere wiederum um 15 Uhr nachmittags abgehalten werden.

 

Zielgruppe für ein Teilzeitstudium

Generell kann jeder Studierende an einer öffentlichen Universität bzw. Fachhochschule ein Teilzeitstudium beginnen. Dennoch spricht das Studium keine Studierenden an, welche in der Lage sind, finanziell wie beruflich ein Vollzeitstudium zu betreiben. Die Angehörigkeit einer der Zielgruppen für ein Teilzeitstudium gilt zwar nicht als Voraussetzungen. Allerdings sollten die Studienplätze nur von tatsächlich infrage kommenden Studierenden besetzt werden. Unter anderem studieren Personen mit einer Berufstätigkeit ein Teilzeitstudium, da sie ohne ihre Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Chronische Krankheiten oder Behinderungen können für Einschränkungen im Alltag sorgen, sodass ein Teilzeitstudium als gute Alternative zum Vollzeitstudium für diese Personen gilt. Pflegebedürftige Kinder oder Familienangehörige benötigen zugleich viel Zeit, wodurch die Studienzeit wesentlich beschränkt wird. Studierende mit Kind erhalten als zusätzliche Unterstützung zum Teilzeitstudium ein Angebot der uniinternen Kinderbetreuung.

Möchten Arbeitslose studieren, können sie ihren Leistungsanspruch nur weiterhin beziehen, wenn der Arbeitsaufwand des Studiums das Maximalmaß von 20 Wochenstunden nicht überschreitet. Dieses Maß erreichen Studierenden nur mit einem Teilzeitstudium.

 

Zugangsvoraussetzungen für ein Teilzeitstudium

Anders als ein Vollzeitstudium ist ein Teilzeitstudium nicht ohne gute Gründe bzw. frei zugänglich. Nur Studierende, welche einen triftigen Grund für das spezielle Studienmodell vorliegen, ist die Absolvierung eines Teilzeitstudiums gestattet. Einer dieser triftigen Gründe ist unter anderem die Angehörigkeit einer Zielgruppe für das Studium. Dennoch muss das Teilzeitstudium nicht immer im Teilzeitausmaß begonnen werden. Ändern sich zum Beispiel im Laufe des Studiums die Lebensumstände, sodass ein Vollzeitstudium nicht mehr möglich ist oder eine Berufstätigkeit ausgeführt werden muss, kann ein Antrag auf Wechsel gestellt werden. Der Antrag wird direkt an der jeweiligen Hochschule gestellt und dort entweder bewilligt oder abgelehnt.

Vor der Antragsstellung müssen jedoch relevante Stellen verständigt werden. Dies sind unter anderem das BAföG-Amt, die Krankenkasse oder das Kindergelt. Die Auswirkungen eines Wechsels zum Teilzeitstudium bespricht die Sozialberatung des Studentenwerks.

 

Beantragung des Teilzeitstudiums

Die Zulassung zum Teilzeitstudium erfolgt mittels Antrag. Diese ist schriftlich an der ausgewählten Hochschule zu stellen. Die Hochschulen bieten den Antrag online und zum Ausdrucken an. Die jeweiligen Anmeldefristen müssen Interessenten den Informationsmaterialien der Hochschule entnehmen, da diese stark variieren können. Ein offizieller Nachweis, welcher den Grund enthält, weshalb der Student nicht Vollzeit studieren kann, muss dem Antrag beigefügt werden. Der Beweis kann unter anderem ein ärztliches Attest oder eine Arbeitsbescheinigung sein. Die Zulassung zum Teilzeitstudium ist zeitlich begrenzt.

Meist können Betroffene nur ein Studienjahr bzw. zwei Semester Teilzeit studieren. Weitere Teilzeitsemester müssen gesondert beantragt werden.

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