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Nebenbei studieren und BaföG erhalten - geht das?
Nebenbei studieren und BaföG erhalten – geht das?

Der Begriff BAföG sollte jedem Studierenden ein Begriff sein – sowohl bei der Entscheidung für ein Teilzeitstudium als auch bei dem Entschluss, ein Vollzeitstudium zu absolvieren. BAföG ist eine Abkürzung für das Gesetz, in dem die wichtigsten Details dazu geregelt sind – für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses wurde dazu geschaffen, um von Seiten des Staates die Ausbildung von Studierenden und Schülern zu fördern.

Das Gesetz existiert bereits seit dem August 1971 und wurde seither mehrfach modifziert. So traten beispielsweise einige Änderungen im April 2012 in Kraft. Wer im Gesetz nach Details zum sogenannten Meister-BAfög sucht, wird hier übrigens nicht fündig. Die Regelungen dazu sind auf Aufstiegsfortbildungsgesetz festgehalten. Wenn Sie berufsbegleitend studieren möchten, ist es sicherlich auch wichtig für Sie, Klarheit über mögliche Finanzierungsformen zu erhalten. Im Folgenden erhalten Sie einige grundlegende Informationen rund um das Thema. Weitere Details speziell zum Thema BAföG gibt es auch auf den speziellen Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.




Kann ich mit BAföG rechnen, wenn ich mich für das Studieren neben dem Beruf entscheide?

Wer sein Teilzeitstudium gerne via BAföG unterstützt sehen möchte, der wird unter Umständen enttäuscht sein. Berufsbegleitend studieren ist leider keine Studienform, die im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu den unterstützen Varianten zählt. Das Gesetzt fokussiert ganz klar auf das Vollzeitstudium oder die Vollzeitausbildung. Aus diesem Grund ist das nebenbei Sudieren in einem ausgewiesenen Teilzeitstudiengang leider nicht BAföG-fähig. Wer sich nicht für einen Teilzeitstudiengang entschieden hat, aber beispielsweise aufgrund einer Schwangerschaft oder wegen der Erziehung eines Kindes nicht die volle Studienzeit anwesend ist, kann gegebenenfalls doch zu den BAföG-Empfängern zählen.

Weitere besondere Situationen sind z.B. eine Krankheit oder eine Behinderung, die zu einer Verzögerung des Studiums führen. In solchen Fälllen hat die Entscheidung über die BAföG-Genehmigung sehr viel mit dem Einzelfall zu tun. Betroffene Studierende sollten daher auf jeden Fall einen Antrag stellen und mit dem zuständigen Ansprechpartner Kontakt aufnahmen, um die Details zu klären.

 

Welche Ausbildungen werden durch BAföG unterstützt?

Auch wenn ein Teilzeitstudium nur selten zum Bezug von BAföG-Leistungen berechtigt, loht es sich doch, sich mit den Details des Gesetzes zu befassen. Unter Umständen kann aufgrund der Fördermöglichkeiten doch dem Vollzeitstudium der Vorzug gegeben werden oder man stößt auf andere spannende Details, die man bei der eigenen Aus- und Weiterbildungsplanung berücksichtigen kann.

Nach § 2 BAföG wird eine Ausbildungsförderung für den Besuch folgender Ausbildungsstätten geleistet:

  • Hochschulen
  • Höhere Fachschulen und Akademien
  • Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
  • weiterführende allgemeinbildende Schulen wie zum Beispiel Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen und Gesamtschulen
  • Berufsfachschulen, bei denen vor dem Besuch keine abgeschlossen Ausbildung nachgewiesen werden muss
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine Berufsausbildung vorausgegangen sein muss
  • Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen, bei denen keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist und die einen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglichen
  • Fachschulklassen und Fachoberschulklassen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss

Der Besuch einer Berufsschule oder das Absolvieren einer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung wird nicht nach BAföG gefördert.

 

Kein BAföG, keine Fördermöglichkeiten? Die Alternativen

Ein Teilzeitstudium ist für viele Menschen eine sinnvolle Alternative zum Vollzeitstudium. Die Entscheidung dafür sollte wenn möglich nicht infrage gestellt werden, weil die Finanzkraft der Studierenden nicht ausreicht. Sie sollten sich also nicht davon abschrecken lassen, berufsbegleitend studieren zu gehen, falls Sie dafür über zu wenig Budget verfügen. Eine mögliche Förderung wird durch die Agentur für Arbeit geleistet. Insbesondere dann, wenn eine längere Arbeitslosigkeit dem Studium vorausgegangen ist, kann beispielweise ein Bildungsgutschein gewährt werden, mit dem das Studium entscheidend erleichert werden kann.

Welche Fördermöglichkeiten im Einzelfall bestehen, kann der Ansprechpartner der Agentur für Arbeit jeweils mitteilen. Neben dieser Variante gibt es auch einige Anbieter von speziellen Studienkrediten. In der Regel sind es Banken, die solche Angebote in ihr Portfolio aufgenommen haben. Wer keinen Anspruch auf eine Förderung hat, kann auch diese Leistungen für sich in Betracht ziehen und nach erfolgreich absolviertem Studium mit der Rückzahlung beginnen.