Berufsbegleitendes Fernstudium ohne Abitur – so funktioniert´s!

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Berufsbegleitendes Studium ohne Abitur – das ist in allen Bundesländern möglich, unter verschiedenen Voraussetzungen.

Studium ohne Abitur als neue Möglichkeit

Studium ohne Abitur: Dieser Bereich wurde erst 2009 geschaffen und ist damit noch ziemlich neu. Dennoch existieren mittlerweile auch hier viele verschiedene Bildungsangebote.

Allerdings sorgen die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind, bei vielen Interessierten für Verwirrung.

 

Bildung als Sache der Bundesländer

Bildung ist in Deutschland Sache der jeweiligen Bundesländer, welche selbstständig über die Zulassungsvoraussetzungen zum Studium entscheiden. Da diese Entscheidungskompetenz von den Ländern auch wahrgenommen wird, sind die Möglichkeiten ohne Abitur zu studieren, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.

Hamburg hat zum Beispiel eine besonders liberale Stellung bezüglich des Studiums ohne Abitur. Das hamburgische Hochschulgesetz ermöglicht verschiedene Studiengänge, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife studiert werden können. Beispiele dafür sind:

  • Bachelor of Arts – Europäische BWL
  • Diplom Kaufmann / Kauffrau – Europäische BWL
  • Bachelor of Laws – Wirtschaftsrecht
  • Bachelor of Science – Logistikmanagement.

Das Bundesland Brandenburg hat eine ähnlich liberale Gesetzgebung, wo nur eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie zwei Jahre Berufserfahrung benötigt werden.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass Bewerber, die beruflich qualifiziert sind, in fast allen Bundesländern größere Chancen haben, ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.

 

Sonderfälle für ein Studium ohne Abitur

In bestimmten Fällen ist ohnehin ein Studium ohne Abitur möglich. Bei künstlerischen Studiengängen wird schon lange durch eine Aufnahmeprüfung entschieden, ob Studierwillige für das angestrebte Studienfach zugelassen werden. Das Abitur ist hier nicht relevant. Im Gegensatz dazu ist für ein Medizinstudium immer ein Abitur erforderlich. In vielen Fällen vergeben Universitäten auch bestimmte Kontingente von Studienplätzen über eine „Wildcare“ und ermöglichen dadurch den Zugang zu Studiengängen ohne Abitur.

 

Voraussetzungen für den Beginn eines Fernstudiums

Teilweise können Personen mit einem Meister-, Fachwirt- oder einem anderen Berufsbildungsabschluss bei bestimmten Voraussetzungen direkt ein Fernstudium beginnen. Ebenso erhalten Interessierte mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung die Möglichkeit, ein Fernstudium zu absolvieren, welches über eine fachliche Nähe zum Beruf verfügt. In anderen Fällen können Personen ohne Abitur eine Begabtenprüfung ablegen, um dadurch die Berechtigung zum Fernstudium zu erhalten. Die genauen Details ergeben sich auf den Bedingungen der einzelnen Bundesländer oder der jeweiligen Hochschulen.

Allerdings kommt es darauf an, wo die Fernhochschule ihren Hauptsitz hat. Besitzt die Fakultät Studienzentren in anderen Bundesländern, gilt das Recht des Bundeslandes, in dem die Schule ihren Standort hat.

 

Große Abweichungen zwischen den jeweiligen Bundesländern

Die Unterschiede zwischen allen sechzehn Bundesländern sind erheblich. Diese beziehen sich nicht nur auf die Zugangsvoraussetzungen, sondern auch auf die jeweiligen Angebote der Hochschulen.

In Baden-Württemberg wurden das Landeshochschulgesetz und die Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang 2014 erweitert. Vereinheitlicht wurden die Kriterien und die Aufnahme verschiedener Vorschriften in das Hochschulgesetz. Weiterhin wurde ein berufsbegleitender Bachelor eingeführt. Bewerber müssen jedoch weiterhin zahlreiche Detailregelungen berücksichtigen.

Bayern hat durch verschiedene Gesetze den Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen für Personen ohne Hochschul- und Fachhochschulreife erleichtert.

In Berlin wurden durch eine Gesetzesnovelle weitere Möglichkeiten geschaffen, ein Fernstudium ohne allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife durchzuführen. Davon profitieren hauptsächlich Meister, Fachwirte oder Absolventen hoch qualifizierter Berufsbildungsabschlüsse. Hinzu kommen Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufspraxis haben.

Brandenburg setzte 2014 eine Empfehlung der Kultusministerkonferenz um und verbesserte den Hochschulzugang ohne Hochschul- und Fachhochschulreife. Das Bundesland definierte den Meisterabschluss und sonstige hoch qualifizierende Fortbildungsabschlüsse. Hinzu kam die Schaffung weiterer Voraussetzungen, die zu einem allgemeinen Zugang zum Studium an einer Hochschule führen.

Der Stadtstaat Bremen erweiterte ebenfalls in den letzten Jahren seine Zugangsmöglichkeiten zum Studium ohne allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife. Meister und vergleichbare Berufsbildungsabschlüsse wurden der Hochschulreife gleichgestellt. Personen, die diese Qualifikationen besitzen, können das Studienfach frei wählen. Interessierte, die eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mehrjährige Berufserfahrung haben, erhalten einen fachgebundenen Hochschulzugang.

Hamburg verfügt über sehr weitreichende Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte. Zuletzt erfolgten weitere Erleichterungen für Teilnehmer mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung. 2014 wurde das hamburgische Hochschulgesetz reformiert.

Das Bundesland Hessen verfügt über umfassende Regelungen eines Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Dieser gilt auch für zugangsbeschränkte Fächer. Im Dezember 2015 startete ein Modellversuch zur Erprobung weiterer Wege eines Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden die rechtlichen Grundlagen für Studienanfänger ohne Hochschul- und Fachhochschulreife angepasst. Die Möglichkeiten für Personen mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxis wurden erheblich verbessert.

Niedersachsen besitzt schon seit den 1970er Jahren einen Zugang zum Hochschulsystem für beruflich Qualifizierte. 2016 wurde eine Initiative gestartet, die die eine weitere Öffnung der Fakultäten für Studierende ohne allgemeine Hochschul- und Fachhochschulreife zum Ziel hatte.

Nordrhein-Westfalen verfügt über viele Studienanfänger mit vorausgegangener beruflicher Qualifikation. Ein großer Anteil geht auf die Fernuniversität Hagen zurück, an der viele beruflich Qualifizierte ein Studium aufgenommen haben.

In Rheinland-Pfalz existieren schon seit den 1990er Jahren Studienmöglichkeiten für Studierende ohne Abitur. Bestimmte Studiengänge wurden mittlerweile durch das Zusatzkriterium „Berufserfahrung“ ergänzt.

Im Saarland gab es 2014 lediglich zwei Hochschulen, die beruflich Qualifizierte zu einem Studium zugelassen haben.

Sachsen hat 2013 die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium gelockert und diese anderen Bundesländern angeglichen.

In Sachsen-Anhalt wurden die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erleichtert.

Schleswig-Holstein hat bei seinen Universitäten und Fachhochschulen ebenfalls Möglichkeiten für Studierende ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife eingerichtet.

Auch in Thüringen wurden 2014 weitere Zugangsmöglichkeiten zum Studium ohne Abitur erlassen, welche ein Probestudiums und die Aufnahme eines weiterbildenden Masterstudiums zuließen.

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