Berufsbegleitendes Architekturstudium: Das sollten Sie wissen

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Sie wollen Großes schaffen? wie wäre es mit einem Architekturstudium?
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Viele Personen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für ein berufsbegleitendes Studium, was in vielen Fachbereichen auch problemlos möglich ist. Bei dem Architekturstudium ist ein berufsbegleitendes Studium jedoch nur mit Einschränkungen umsetzbar.

Voraussetzung um später als selbstständiger Architekt in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist die die Eintragung in eine Landesarchitektenkammer, was jedoch nur möglich ist, wenn Sie ein mindestens vierjähriges Studium und zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Dies über ein berufsbegleitendes Studium neben einem Vollzeitjob zu verwirklichen ist kaum möglich und Sie sollten einige Aspekte berücksichtigen, bevor Sie sich für ein Architekturstudium neben dem Beruf entscheiden.

 

Architekturstudium als Fernstudium

Das Architekturstudium besteht aus sehr vielen Exkursionen und praktischen Übungen und ist vor allem in den ersten Semestern sehr praktisch ausgerichtet. Ein typisches Fernstudium oder auch ein Wochenendstudium, so wie viele berufsbegleitende Studiengänge aufgebaut sind, ist im Grundstudium der Architektur kaum umsetzbar, weshalb Sie diesen Studiengang bislang auch nicht im Fernstudium studieren können.

 

Berufsbegleitende Spezialisierungen in Architektur

Es gibt jedoch einige Angebote, auch von privaten Anbietern, die Fortbildungen und Spezialisierungen in verschiedenen Bereichen der Architektur als Fernstudium anbieten. Zu betonen ist dabei aber, dass es sich dabei nicht um die Grundausbildung eines Architekten handelt, die für den Eintrag in der Landesarchitektenkammer notwendig ist.

Als Spezialisierung gibt es beispielsweise den Master „Architektur und Umwelt“ von WINGS-Fernstudium der Hochschule Wismar. Dieser richtet sich speziell an Berufstätige, so dass Präsenzveranstaltungen auch nur am Samstag oder Sonntag stattfinden. Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie hier.

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Architekturstudium als Teilzeitstudium

Generell ist es jedoch bei vielen Architektur Studiengängen die auf ein Vollzeitstudium ausgelegt sind möglich, diese in Teilzeit zu studieren, wenn ein entsprechender Antrag mit Angabe von Gründen bewilligt wird. Wenn Sie diese Möglichkeit ins Auge fassen, sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass diese Studiengänge nicht dafür konzipiert sind, um Berufstätigkeit mit dem Studium zu verbinden. Das bedeutet die zu absolvierenden Kurse finden nicht nur am Wochenende oder an bestimmten Tagen statt, sondern über die ganze Woche verteilt.

Auch die Präsenszeiten wechseln jedes Semester, da Sie jedes Semester unterschiedliche Kurse besuchen müssen. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, müssen Sie also sehr flexible Arbeitszeiten haben oder einen sehr kulanten Arbeitgeber. Generell haben Sie als Teilzeitstudent jedoch eine doppelt so lange Regelstudienzeit wie ein Vollzeitstudent.

 

Architekturstudium mit integrierter Praxis: Spezialfall eines berufsbegleitenden Studiums

Auch wenn ein typisches berufsbegleitendes Studium in Architektur nicht möglich ist, bietet die Hochschule in Mainz einen Bachelor an der Berufstätigkeit und Studium miteinander kombiniert.

An der Fachhochschule Mainz können Sie den Bachelor Architektur mit integrierter Praxis studieren. Dieser Sonderfall kombiniert Teilzeitstudium und eine qualifizierte Praktikantentätigkeit. Zu Beginn wechseln sich beispielsweise eine halbe Woche Studium und eine halbe Woche Praxis ab. Der Studiengang hat eine Regelstudienzeit von zehn Semestern und die zu belegenden Semesterwochenstunden unterscheiden sich jedes Semester. Die Nebenbeschäftigung ist in diesen Bachelor integriert, wobei es sich nicht um eine fachfremde Beschäftigung handeln darf. Mit diesem Studiengang, den Sie mit dem Bachelor of Arts abschließen, ist auch der Eintrag in eine Landesarchitektenkammer möglich, da sowohl die geforderten Studienzeiten als auch die geforderte Berufstätigkeit nachgewiesen werden können.

Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier.

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