Teilzeitausbildung für psychisch Kranke: Ratgeber

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Eine Teilzeitausbildung ist für Jugendliche oder Erwachsene mit psychischer Erkrankung oft der bestmögliche Einstiegsweg ins Berufsleben oder die Rehabilitation. Psychisch Erkrankte profitieren vom 2005 reformierten Berufsbildungsgesetz (BBiG). § 8, Absatz 1 BBiG sieht eine Teilzeitberufsausbildung als Möglichkeit vor, wenn eine Vollzeitausbildung nicht leistbar ist. Auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass ein Auszubildender ein psychisches Handicap hat, kann die Ausbildung in eine Teilzeitausbildung umgewandelt werden.

Wer bereits ausgebildet ist, kann eine Teilzeit-Einzelumschulung anstreben. Planet Beruf, die Ausbildungsseite der Arbeitsagentur, listet die fachpraktischen Berufe für Menschen mit Handicaps auf. Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen finden hier ein breites Spektrum fachpraktischer Ausbildungen. Die Gewerke sind ebenso vertreten wie kaufmännische Berufe, Metall- und Elektroberufe, Gastronomie- und Hauswirtschaftstätigkeiten, Textil- und Landwirtschaftsberufe. Wer psychisch erkrankt ist, kann, je nach Art und Schwere seiner Beeinträchtigung, auch eine reguläre Teilzeitausbildung absolvieren. Gut zu wissen bei der Ausbildungsstellensuche: Arbeitgeber erhalten für die Schaffung des Behindertenausbildungsplatzes Eingliederungszuschüsse.

Wen Sie mit psychischer Einschränkung eine Teilzeitausbildung anstreben, sollten Sie sich Ihre Erkrankung zunächst auf jeden Fall als Behinderung attestieren lassen, entweder über Ihren Arzt, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder direkt beim Versorgungsamt. Infos hierzu finden Sie unter: schwerbehindertenausweis.biz. So schlimm dies klingt: Eine Schwerbehinderung ist heutzutage nichts Anrüchiges mehr. Wenn Sie selbstbewusst damit umgehen, stehen Ihnen eine Reihe sogenannter „Nachteilsausgleiche“ zu. Die Wahl Ihrer Teilzeitausbildung für psychisch Kranke sollten Sie mit Ihrem Arbeitsberater besprechen und/oder einem Reha-Berater Ihrer Krankenkasse. Bei der beruflichen Rehabilitation berät Sie die Deutsche Rentenversicherung (Service-Hotline: 0800 1000 4800).

 

Wie sieht die Teilzeit-Ausbildung für psychisch Erkrankte aus?

Als Auszubildende/r mit psychischen Beeinträchtigungen profitieren Sie, ebenso wie Auszubildende mit Kind oder Pflegefällen, von einer auf Ihre persönliche Leistungskraft reduzierten Wochenarbeitszeit. Diese beträgt bei Ausbildungen und Umschulungen zwischen 25 und unter 40 Stunden. Teil davon ist Ihr Berufsschulunterricht. Da die Berufsschulen meist Vollzeitunterricht anbieten, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Teilzeitausbildung für psychisch Erkrankte gründlich abwägen, ob Sie dem gewachsen sind. Sie können mit dem Ausbildungsbetrieb aber auch ab 20 Stunden Lehr- und Berufsschulzeit vereinbaren. Dann verlängert sich Ihre Ausbildung um mindestens ein halbes Jahr. Erkundigen Sie sich nach Berufsschulen in Ihrer Umgebung, die Teilzeitunterricht anbieten: Hierbei unterstützt Sie Ihre Arbeitsagentur.

Auch während Ihrer Teilzeitausbildung erhalten Sie übrigens Unterstützung. Sollte es zu Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz kommen, so können Sie und Ihr Chef sich Beratung bei der Arbeitsagentur holen.

 

Wie finanziert sich die Teilzeitausbildung für psychisch Kranke?

Teilzeit-Azubis haben ebenso wie Vollzeitauszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Diese entspricht der tariflich vereinbarten Vergütung. Nur wenige Betriebe gewähren ihren Teilzeit-Auszubildenden eine volle Ausbildungsvergütung. Deshalb können Sie als Teilzeit-Auszubildende/r staatliche Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts beantragen. Dies ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach § 56 Sozialgesetzbuch (SGB) III, Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur. Psychisch behinderten Azubis steht außerdem ein Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III zu. Auch das Ausbildungsgeld wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.

Beide Leistungen unterliegen der Bedürftigkeitsprüfung. Sie gelten im Regelfall nur für die Erstausbildung psychisch Erkrankter in Teilzeit. Teilzeit-Umschülern mit psychischer Erkrankung steht dagegen, je nach ihrem Status, weiterhin ergänzendes Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II zu. Zusätzlich können Sie als Umschüler, ebenso wie als Azubi, Weiterbildungskosten erstattet bekommen wie Arbeitsbekleidung, Lernmittel oder Prüfungsgebühren. Teilzeitazubis mit psychischem Handicap steht ebenso wie anderen Auszubildenden ein monatliches Kinderbetreuungsentgelt zu. Auch Fahrtkosten und eventuell Übernachtungspauschalen für Pendelfahrten zur Ausbildungsstätte, zur Berufsschule und zu auswärtigen Seminaren werden gewährt. Darüber hinaus stehen Ihnen als Teilzeit-Auszubildendem gesetzliche Leistungen wie Wohngeld und mit Kindern Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag sowie Unterhaltsvorschuss zu. Über diese und weitere Leistungen informiert Sie die Arbeitsagentur vor Ort oder unter www.arbeitsagentur.de. Telefonische Auskünfte für Ausbildungsbewerber mit psychischer Erkrankung gibt auch die gebührenfreie Hotline der Arbeitsagentur: 0800/4555500, montags bis freitags von 8-18 Uhr.

 

Alternativen zur dualen Teilzeitausbildung für psychisch Kranke: unterstützte Beschäftigung und berufliche Rehabilitation

Kommt aufgrund der Schwere Ihrer Einschränkung keine betriebliche Ausbildung in Betracht, so können Sie alternativ

  • als Schulabsolvent eine berufsvorbereitende Maßnahme absolvieren,
  • eine unterstützte Beschäftigung bei einem gemeinnützigen Maßnahmeträger finden,
  • als behinderter Mensch eine Grundausbildung nach § 55 SGB IX erhalten oder
  • die berufliche Rehabilitation bei einem Berufsförderungswerk durchlaufen.

Das Sozialgesetzbuch IX, § 49 garantiert Menschen mit psychischen Behinderungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um ihre Leistungskraft zu erhalten oder wiederherzustellen und ihre wirtschaftliche Eingliederung zu sichern. § 49 Abs. 3 SGB IX sichert insbesondere behinderten Frauen dabei die Förderung bei der Aufnahme von Teilzeitangeboten zu. Sollte für Sie nach Besprechung mit Ihrem Arbeits- oder Rehaberater eine Erprobungsmaßnahme nötig sein, um Ihre Eignung für die angestrebte Teilzeitausbildung für psychisch Erkrankte zu prüfen, so werden Ihnen sämtliche Kosten hierfür erstattet. Übernommen werden Wegekosten ebenso wie Übernachtungskosten, Gebühren, anfallende Kosten für Haushaltshilfen und Kinderbetreuungskosten. 

 

Teilzeitausbildung für psychisch Kranke in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken

Über 50 Berufsbildungswerke bieten bundesweit Teilzeitausbildungen für Jugendliche mit Handicap an. Die Berufsförderungswerke sind Ansprechpartner für die berufliche Integration meist erwachsener Menschen mit psychischer Erkrankung. Sämtliche Informationen und Adressen zu diesen Bildungsträgern finden Sie bei Psychiatrie.de. Auch die Beruflichen Trainingszentren des Handwerks (BTZ) bieten berufliche Teilzeit-Integrationsmaßnahmen an. Wer eine geschützte Teilzeitausbildung sucht, kann diese mitsamt Kammerabschluss übrigens auch bei Behindertenwerkstätten erwerben. Weitere Informationen zur beruflichen Teilhabe finden Sie unter www.hauptfuersorgestellen.de und auf dem Themenportal www.einfach-teilhaben.de.

 

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