Abendstudium finanzieren: Möglichkeiten staatlicher Förderung

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Wer berufsbegleitenden studiert, muss meist auch mit Kosten für das Studium rechnen. Obwohl Sie wahrscheinlich tagsüber einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, können Sie den Großteil der Kosten wahrscheinlich selbst aufbringen. Jedoch erleichtert eine Förderung das Durchziehen eines berufsbegleitenden Studiums ungemein.

Es gibt es auch für Menschen, die einem Abendstudium absolvieren, einige staatliche Förderungen, über die Sie hier näheres erfahren.

 

Unterschiedliche Stipendien in Anspruch nehmen

Ein Stipendium wird nicht nur an jene Studierende vergeben, die ihr Hochschulstudium in Vollzeit ausüben. Auch für ein berufsbegleitendes Studium können Sie das eine oder andere Stipendium beantragen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt beispielsweise Stipendien an unter 25-Jährige, – in manchen Fällen auch bis zum 28. Lebensjahr – die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und ein Abendstudium anschließen möchten. Solch ein Weiterbildungsstipendium wird mit insgesamt bis zu 6.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren gefördert. Genaues über die Leistungen und Bewerbungsvoraussetzungen können Sie hier nachlesen.

Das BMBF vergibt außerdem ein sogenanntes Aufstiegsstipendium an berufserfahrene Menschen. Mit diesem Stipendium können Sie sich Ihr Abendstudium mit bis zu 2.000 Euro pro Jahr fördern lassen. Auch hierfür benötigen Sie eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung. Die Berufserfahrung muss zumindest zwei Jahre betragen. 300 Euro pro Jahr können Sie sich zusätzlich über das sogenannte Deutschland-Stipendium für Ihr berufsbegleitendes Studium holen. Jedoch ist die Vergabe dieses Stipendiums begrenzt. Informationen dazu erhalten Sie bei der Hochschule, an der Sie Ihr Abendstudium betreiben. Fragen Sie auch nach anderen Förderungsmöglichkeiten an Ihrer Universität. Oft werden spezielle Stipendienangebote für Studierende der jeweiligen Hochschule vergeben, ohne, dass diese groß angekündigt werden.

 

Die BAföG-Förderung auch für das Abendstudium

Über den BAföG können Sie sich Ihr Abendstudium ebenfalls finanzieren lassen. Jedoch muss eine sogenannte Förderungswürdigkeit bestehen. Das bedeutet, dass Sie monatlich nicht mehr als 407,- Euro verdienen dürfen und Ihr Vermögen, inklusive PKW und Bankguthaben, nicht höher als 5.200 Euro sein darf. Auch erhalten Sie die BAföG-Förderung nur, wenn Sie noch keine abgeschlossene Ausbildung haben. Die Vergabe der Förderung ist sehr individuell und kann nur direkt bei der zuständigen Stelle erfragt werden. Zwecks Erstorientierung können Sie sich auch ein Bild über die mögliche Förderungshöhe mit Hilfe des BAföG-Rechners machen.

 

Der Bildungsfonds als weitere Förderungsmöglichkeit

Beim Bildungsfond handelt es sich um eine Art Kredit, der Ihnen helfen soll, Ihr Studium zu finanzieren. Zurückzahlen müssen Sie jedoch keinen fest verzinsten Betrag. Stattdessen behält sich der Fond das Recht vor, einen gewissen Prozentsatz Ihres Akademikergehaltes nach Abschluss Ihres Studiums zwecks Rückzahlung einzufordern. Auf diese Art erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Berufschancen zu verbessern. Die durch das Studium entstandenen Kosten können Sie mit Hilfe des Bildungsfonds abdecken und später zurückzahlen.

Sollten Sie nach Absolvierung Ihres Studiums keinen Job finden, und für eine längere Zeit arbeitslos bleiben, dann müssen Sie den geborgten Betrag aus dem Bildungsfond nicht zurückzahlen. Aus diesem Grund wird dieser Fonds vorwiegend für Studiengänge vergeben, die als zukunftsträchtig gelten und gute berufliche Perspektiven bieten. In Sonderfällen, wenn Sie einen spannenden Lebenslauf vorweisen und Ihre Studienwahl gut begründen können, werden auch weniger zukunftsorientierte Fachrichtungen gefördert. Näheres über die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten, das Abendstudium mittels Bildungsfonds zu finanzieren, erfahren Sie hier.

 

Die Bildungsprämie für die Förderung der Ausbildungskosten

Wenn Sie vor haben, einen privaten Studiengang zu besuchen, für den Sie Studiengebühren bezahlen müssen, kann können Sie sich über die Bildungsprämie einmal 300,- Euro dafür holen. Jedoch müssen Sie für die Vergabe der Bildungsprämie einige Bedingungen erfüllen. Ihr Einkommen darf nicht mehr als 20.000,- Euro pro Jahr betragen. Sie müssen das 25. Lebensjahr bereits erreicht haben und dürfen mit der Ausbildung noch nicht begonnen haben. Mit der Bildungsprämie können Sie Ihr komplettes Abendstudium zwar nicht finanzieren. Aber sie kann hilfreich sein, wenn Sie vor haben, ein kostenpflichtiges Studium zu beginnen und Ihnen das anfängliche, nötige Kapital dazu fehlt.

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