Teilzeitstudium und als Studentische Hilfskraft arbeiten

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Einen Job als Studentische Hilfskraft zu bekommen ist für viele Studierende mehr als nur ein Nebenerwerb, mit dem sie das Studium finanzieren. Für viele Studierende ist es auch der Eintritt zum Wissenschaftsbetrieb, in welchem sie später einmal gerne arbeiten möchten. Für Vollzeitstudenten sind die Regeln für den Job als Studentische Hilfskraft einfach, bei einem Teilzeitstudium wird es schnell kompliziert.

Wenn auch Sie als Teilzeit-Studierender sich für einen Job als Studentische Hilfskraft interessieren, dann lesen Sie aufmerksam die folgenden Zeilen.

 

Der Job als Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskräfte werden an allen Lehrstühlen und Instituten von Universitäten und Fachhochschulen gesucht. Je nach Fakultät, Institut und Lehrstuhl unterscheidet sich der Aufgabenbereich der studentischen Hilfskräfte. Während einige Studenten mit Aufgaben als Übungsleiter und Tutor betraut werden, müssen andere Studenten bei Versuchen tatkräftig mithelfen und arbeiten entsprechend in Laboren und Werkhallen.

Insbesondere bei Ingenieur- und Naturwissenschaften sind experimentelle Arbeiten keine Seltenheit. Ansonsten ist die Unterstützung der Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Professoren im allgemeinen Lehr- und Forschungsbetrieb die Hauptaufgabe der Studentischen Hilfskräfte, worunter auch Verwaltungstätigkeiten fallen. Mit dem Job als Studentische Hilfskraft können Sie bereits vorfühlen, wie im Forschungsbetrieb der Universität gearbeitet wird und Sie können für sich herausfinden, ob die Welt der Wissenschaft zu Ihnen passt.

 

Verdienst als Studentische Hilfskraft

Als Studentische Hilfskraft werden Sie nicht von der Universität direkt bezahlt, sondern Sie erhalten Ihr Gehalt vom jeweiligen Landesamt für Besoldung und Versorgung des Bundeslandes, in welchem Sie die Hochschule besuchen. Der Verdienst variiert dabei in den Bundesländern, in der Regel bezahlen die Universitäten zwischen 8,50 und 11,00 Euro, die Fachhochschulen etwas weniger. Der absolute Verdienst kann über den jeweiligen Lehrstuhl in der Form gelenkt werden indem er die Stundenzahl zwischen 8 und 20 Stunden pro Woche festlegen kann. Letztendlich hängt die Gesamtarbeitszeit pro Woche aber natürlich auch vom Studierenden ab, wieviel dieser bereit ist zu arbeiten.

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Probleme als Teilzeitstudierender?

Nun befinden Sie sich in der Lage, dass Sie Teilzeitstudierender sind und gerne einen Job als Studentische Hilfskraft annehmen möchten? An vielen Hochschulen ist das kein Problem, dennoch können Ihnen bei diesem Wunsch einige Steine in den Weg fallen. Prinzipiell hängt zuerst einmal viel von der Hochschule ab und wie Ihr dortiger Status dort ist. An vielen Hochschulen können nur ordentlich Studierende einen Job als Studentische Hilfskraft bekommen. Ob Sie als Teilzeitstudierender kein ordentlicher Studierender sind, müssen Sie notfalls bei der Personalabteilung der Hochschule nachfragen. In manchen Fällen wird dann, ähnlich wie bei einer sehr langen Studienzeit, im Einzelfall geprüft ob der Status als ordentlicher Studierender gegeben ist. Dann besteht von Seiten der Universitätsverwaltung in der Regel keine Bedenken gegen eine Einstellung als Studentische Hilfskraft.

Was Sie als Teilzeitstudierender aber noch beachten müssen, ist ob Sie den Status eines Werksstudierenden haben. In diesem Status dürfen Sie nur maximal 20 Stunden arbeiten, beispielsweise in einem Unternehmen, haben dafür auch eine Sonderstellung bei den Sozialabgaben. Sie zahlen in dieser Zeit nur in die Rentenversicherung ein und nicht in die volle Sozialversicherung. Wenn Sie dann noch einen zusätzlichen Job als Studentische Hilfskraft aufnehmen und mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, verlieren Sie diesen Status. Entsprechend steigen die Sozialabgaben.

Als Teilzeitstudent haben Sie diese Probleme nicht, denn dort zahlen Sie als Arbeitnehmer die vollen Sozialbeiträge. Allerdings müssen Sie, insofern Sie in Teilzeit arbeiten, Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, wenn Sie eine zusätzliche Beschäftigung aufnehmen. Hier drohen natürlich Konflikte, wenn Sie sich in der Situation befinden, dass Sie für Ihr Studium von der Vollzeitbeschäftigung auf eine Teilzeitbeschäftigung gewechselt sind und nun eine zusätzliche andere Arbeit aufnehmen wollen. Überlegen Sie sich also in diesem Fall gute Argumente für Ihren Arbeitgeber, warum Sie als Studentische Hilfskraft anfangen wollen.

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