Fernstudium mit Kind: Wie finanzieren?

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Ein Studium zwischen Familie und Beruf stellt schon an sich eine Belastungsprobe dar. Macht dann noch ein Kind das Familienglück vollkommen, verschafft dies Ihrem Vorhaben nicht gerade an Erleichterung.
Entgegen eines klassischen Präsenzstudiums an einer Universität finden Sie im Fernstudium die notwendige Flexibilität des zeitungebundenen und ortsunabhängigen Lernens.

Aufgrund der freien Zeiteinteilung besteht im Fernstudium die Möglichkeit, Ihrer Berufstätigkeit wie gewohnt nachzugehen. Dadurch generieren Sie die üblichen monatlichen Einkünfte, welche die finanzielle Last Ihres Studiums zum Großteil decken.
Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen außerdem zur Finanzierung Ihres Studiums zur Verfügung stehen:

 

Ist ein Fernstudium während der Elternzeit sinnvoll?

Mit der Geburt Ihres ersten Kindes beginnt automatisch die sogenannte Elternzeit. Diese bezeichnet einen Zeitraum von maximal drei Jahren, in welchem Sie Ihr Arbeitgeber für die Betreuung Ihres Kindes freistellt. In diesem Zeitraum bestimmen, bei Vollzeitbeschäftigten, 67 Prozent des letzten Nettolohnes die Höhe der monatlichen Einkünfte.
Sobald Ihr Kind das Licht der Welt erblickt, besteht ein Recht auf Kindergeld. Dieses bekommen Sie als Erziehungsberechtigter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, und unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr, ausbezahlt.
In erster Linie bemisst sich das Kindergeld an den Bedürfnissen Ihres Kindes, sodass sich dieses lediglich geringfügig zur Finanzierung Ihres Studiums eignet.

Die Elternzeit kann sowohl von Müttern als auch Vätern beantragt werden. Dabei entscheiden Sie selbst, ob Sie diese gemeinsam oder getrennt verbringen.
Die ersten Monate mit Ihrem Neugeborenen verlaufen, besonders beim ersten Kind, meist turbulent, bis eine gewisse Routine Ihren Alltag bestimmt.

Um sich selbst trotz aller Verantwortung nicht ganz aus den Augen zu verlieren, streben zahlreiche Eltern danach, sich während dieser Phase beruflich via Fernstudium weiterzuentwickeln. Tatsächlich unterliegen zahlreiche Berufe stetigen Innovationen, sodass der Anschluss nach einer mehrjährigen Pause oftmals schwerfällt.

Da ein Fernstudium während der Elternzeit eine große Herausforderung darstellt, werden Abschlüsse dieser Art von Arbeitgebern meist als äußerst positiv bewertet.
Um für sich einen realistischen Entschluss fassen zu können, sollten Sie Ihr Studium frühestens nach dem ersten vollendeten Jahr Elternzeit beginnen. Nimmt Ihr Kind zu diesem Zeitpunkt keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch, kann zusätzlich ein Betreuungsgeld beantragt werden. Genaue Informationen liefert Ihnen das zuständige Studentenwerk.

 

Welche finanzielle Entlastung versprechen Bildungsfonds?

Ob sogenannte Bildungsfonds Ihrem Studium finanzielle Entlastung verschaffen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Vorrangig richten sich diese an Alleinerziehende mit einem Kind, die sich für ein Vollzeit- oder Aufbaustudium interessieren.
Handelt es sich hingegen um ein Zweitstudium, so besteht kein Anspruch auf die Auszahlung eines Bildungsfonds.

 

Was ist der BAföG Kinderbetreuungszuschlag?

Beim sogenannten BAföG Kinderbetreuungszuschlag handelt es sich um einen Pauschalbetrag, welcher für jedes eigene oder adoptierte Kind, im Alter von unter zehn Jahren, ausbezahlt wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese in Ihrem Haushalt leben und Ihrerseits die Berechtigung auf BAföG festgestellt wurde.

Dabei ist es unerheblich, um welche Art des BAföGs es sich dabei handelt, oder in welcher Höhe Sie dieses bereits erhalten.
Entscheidend ist, dass dieser besondere Kinderbetreuungszuschlag lediglich von einem studierenden Elternteil in Anspruch genommen werden kann. Haben Sie das Ende der BAföG Förderungshöchstdauer erreicht, erlischt auch Ihr Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag.

Von Vorteil ist allerdings, dass der Zuschlag bei der späteren Rückzahlung Ihres BAföGs unberücksichtigt bleibt. darüber hinaus nimmt der BAföG Kinderbetreuungszuschlag keinen Einfluss auf anderweitige Sozialleistungen, sodass Sie dadurch keinerlei Abzüge erhalten.

 

Welche finanzielle Entlastung bietet ein Stipendium?

Die Auffassung, dass Stipendien lediglich für Studenten mit außergewöhnlichen Leistungsnachweisen vorgesehen sind, ist weit verbreitet. Dabei gehören Sie als Fernstudierende/ Fernstudierender mit Kind ebenfalls zu einer ganz besonderen Zielgruppe, für die mittlerweile ein breites Spektrum an Stipendien zur Verfügung steht. Diese Gelder sind dafür vorgesehen, Sie im Rahmen dieser beeindruckenden Doppelbelastung zwischen Familie, Beruf und Karriere finanziell zu unterstützen.

Der größte Vorteil zeigt sich darin, dass diese Leistungen zu keinem späteren Zeitpunkt zurückbezahlt werden müssen.
Zu den Voraussetzungen dieser Finanzierungsform zählt vor allem, dass Sie Ihr Fernstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Berufsausbildung einen herausragenden Abschluss erzielen konnten, kann ein Studium oftmals auch ohne Abitur aufgenommen werden.

Folgende Einrichtungen können sich für Studenten mit Kind, als Anlaufstelle für ein Stipendium, als durchaus hilfreich erweisen:

  • Kirchen
  • Bundesstiftung Mutter und Kind
  • Landesstiftung „Familie in Not“
  • Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
  • MAWISTA-Stipendienprogramm

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