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Aus welchem Grund Sie sich auch für ein Studium entscheiden: Es lohnt sich!
Aus welchem Grund Sie sich auch für ein Studium entscheiden: Es lohnt sich!

Immer mehr Menschen hegen den Wunsch ein Studium aufzunehmen, auch wenn sie dafür nur begrenzt Zeit haben und oftmals auch schon lange aus dem typischen Studentenalter raus sind. Ein Fernstudium ist gerade für Menschen mit wenig Zeit und mit einem abweichenden Lebenslauf eine gute Möglichkeit, um sich beruflich mit einem Studium weiterzubilden.

Besonders beliebt ist beim Fernstudium das Studium in Teilzeit, welches eine variable Gestaltungsmöglichkeit in der Zeitplanung des Fernstudenten ermöglicht. Je nach Belastung kann die Intensität des Studiums gewählt werden und somit auch unter erschwerten Bedingungen ein Studienabschluss erreicht werden. Das Fernstudium macht die ohnehin schon nicht leichte Lebenssituation zwar noch schwerer, allerdings bereichert es im Erfolgsfall auch ungemein. Im Folgenden wird kurz aufgezeigt, in welchen Fällen Fernstudenten über ein Teilzeitstudium nachdenken sollten.




Pflege eines Angehörigen

Die demografische Entwicklung zeigt in Deutschland eine eindeutige Richtung: Die Bevölkerung wird immer älter und immer mehr ältere Menschen benötigen Unterstützung und Pflege im Alltag. In immer mehr Fällen entscheiden sich die Angehörigen dazu, sich selbst um den Vater oder die Mutter zu kümmern, wenn diese dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Eine gute Zeit für diese Pflege gibt es in keinem Lebenslauf und so kann es auch dazu kommen, dass mitten im Studium plötzlich viel Zeit dafür aufgebracht werden muss den Angehörigen zu pflegen. An ein normales Studium ist dann schon gar nicht mehr zu denken. Während der Präsenzphasen in der Vorlesungszeit wäre der Angehörige ohne Aufsicht und es könnten unvorhergesehene Dinge passieren. Ein Fernstudium ist dann schon eine Alternative, allerdings ist auch dieses in Vollzeit oftmals eine zu starke Belastung, wenn die Pflege sehr zeitaufwendig und intensiv ist. Ein Fernstudium in Teilzeit entschärft die Situation ungemein und ist eine mögliche Alternative, um auch während der Pflege eines Angehörigen ein Studium zu absolvieren. Im Detail werden die Besonderheiten eines Teilzeitstudiums wegen der Pflege eines Angehörigen hier behandelt:

 

Die eigene Krankheit

Nicht jeder Mensch hat das große Glück und kommt ohne schwere Krankheit durch das Leben. Insbesondere in den jungen Jahren ist eine schwere Erkrankung sehr unglücklich, wenn dadurch die eigene Bildung gefährdet wird.

In einigen Fällen von schweren Erkrankungen bietet allerdings das Fernstudium eine Lösung. Die Rede ist hierbei von Krankheiten, welche den Patienten zwar zu viel Bettruhe und wenig Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände zwingen, aber nicht soweit schwächen, dass er keine geistigen Leistungen mehr abliefern kann. Dann ist ein Fernstudium prinzipiell auch bei einer Erkrankung möglich. Da viele Arten solcher Erkrankungen allerdings die Leistungsfähigkeit des Menschen soweit reduzieren, dass ein Fernstudium in Vollzeit problematisch wäre, ist hier das Teilzeitstudium zu empfehlen. Während besonders intensiver Phasen der Erkrankung kann der Fernstudent dann seine Studienleistung reduzieren und anschließend intensivieren, wenn die Symptome der Erkrankung sich verringern. Was noch bei einem Teilzeitstudium wegen Erkrankung beachtet werden muss, erfahren Sie hier:

 

Studieren mit Behinderung

In den vergangenen Jahrzehnten ist viel für Menschen mit Behinderungen in Deutschland getan worden. Viele Universitäten haben ihre Gebäude behindertengerecht gestaltet und umgerüstet. Zudem bieten die Universitäten darüber hinaus auch Beratungszentren für Menschen mit Behinderungen an, damit diese leichter durch das Studium kommen können.

Dennoch wollen nicht alle Menschen mit Behinderungen an einer Präsenzuniversität studieren, beispielsweise weil schon der tägliche Weg zur Universität mit großen Anstrengungen verbunden ist. Für diese Menschen kommt das Fernstudium als Alternative gerade richtig. Im Fernstudium können die Fernstudenten mit Behinderungen den größten Teil ihrer Studienaufgaben zu Hause erledigen und müssen nur zu wenigen Präsenzphasen an die Universität beziehungsweise zu Seminarorten fahren. Beispielsweise sind Klausuren oder vorgeschriebene Workshops solche Präsenzphasen mit Anwesenheitspflicht. Aufgrund der Tatsache, dass eine Behinderung auch auf die Lernleistung eines Studenten einwirken kann, soll hier die Möglichkeit des Fernstudiums in Teilzeit erwähnt werden. Das Teilzeitstudium bietet mehr zeitliche Freiräume für den Fernstudenten, sodass auch Menschen ein Studium absolvieren können, die aufgrund ihrer Behinderung mehr Aufwand beim Lernen haben. Weitere Ausführungen zum Teilzeitstudium wegen einer Behinderung finden Sie hier:

 

Kindererziehung

Ein Kind oder gar mehrere Kinder zu erziehen kann ein sehr anstrengender Vollzeitjob sein. Inwiefern dann noch Reserven für weitere Tätigkeiten vorhanden sind, ist von Person zu Person unterschiedlich.

An ein Studium an einer Präsenzuniversität in Vollzeit ist in vielen Fällen aber nicht mehr zu denken. Die Erziehung der Kinder erfordert dafür einfach zu viel Zeit und ist zudem auch noch zu anstrengend. Eine Möglichkeit die beiden anstrengenden und zeitintensiven Aktivitäten Studium und Kindererziehung parallel zu absolvieren ist das Fernstudium, welches auch in Teilzeit ausgeführt werden kann. Je nachdem wie stark die Kindererziehung den Fernstudenten einspannt, kann dieser die Intensität seines Studiums bestimmen. Die Absolvierung der Studienaufgaben zu Hause erlaubt eine ideale Kombination mit der Kindererziehung, die Fernstudenten müssen hierbei nur Zeiten finden, in denen sie sich auch konzentriert mit den Studienbriefen auseinandersetzen können. Die Möglichkeit des Teilzeitstudiums erlaubt auch den Eltern ein Studium zu absolvieren, welche sich nicht zutrauen in Vollzeit zu studieren und gleichzeitig ein Kind groß zu ziehen. Was Eltern bei der Kombination von Kindererziehung und einem Fernstudium in Teilzeit noch beachten müssen, erfahren Sie hier:

 

Firmengründung

Für viele Menschen ist die Gründung einer eigenen Firma ein Lebenstraum. Die Vorstellung unabhängig arbeiten zu können und sein eigener Chef zu sein ist dabei oftmals der größte Antrieb, um die großen Hürden zu meistern, die eine Selbstständigkeit mit sich bringt.

Obwohl die Firmengründung der große Traum ist, soll dennoch das Studium nicht abgebrochen werden, welches bisher so erfolgreich gemeistert wurde. Doch zu einem späteren Zeitpunkt die Firma zu gründen würde bedeuten, dass eventuell dann schon jemand anderes dieselbe gute Idee hatte. Kurzum, Studium und Firmengründung sollen unter einen Hut gebracht werden. Das klingt erstmal leichter, als es in der Realität ist. Beide Aktivitäten sind extrem zeitintensiv und verlangen dem Studenten und Firmengründer viel ab. Die Lösung des Problems kann das Teilzeitstudium sein, welches an einer Fernhochschule durchgeführt wird. Durch das Fernstudium in Teilzeit hat der Firmengründer die Möglichkeit, sich seine Zeit für Studium und die eigene Firma frei einzuteilen. Ist einmal in der Firma weniger zu tun, kann die Intensität des Studiums erhöht werden und umgekehrt verringert werden, wenn die Arbeitskraft im Unternehmen verlangt wird. Mit dieser Flexibilität kann dann auch als Firmengründer das Studium erfolgreich abgeschlossen werden. Wie sich Firmengründer auf die doppelte Belastung einstellen können, erfahren Sie im unten stehenden Link:

 

Arbeitslosigkeit

Nicht immer ist das Leben von Erfolg gekrönt und es gibt schwierige Zeiten der Arbeitslosigkeit, die überstanden werden müssen. Besonders ärgerlich ist die Arbeitslosigkeit dann, wenn bereits nebenberuflich in Teilzeit studiert wurde.

Das trifft auf eine nicht unerhebliche Menge an Arbeitnehmer zu, denn das Fernstudium ist als nebenberufliche Weiterbildung sehr attraktiv geworden. Im Falle der plötzlichen Arbeitslosigkeit erhält der Fernstudent dann Unterstützung vom Sozialstaat in Form des Arbeitslosengeldes und später nach Ablauf der Frist in Form des Arbeitslosengeldes II. Letzteres ist dann eine unbefristete Leistung, welche allerdings ebenso wie das Arbeitslosengeld an Bedingungen geknüpft sind. Beispielsweise muss der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen, angebotene Arbeiten dürfen nicht ohne Grund ausgeschlagen werden. Diese Bedingung sorgt dafür, dass im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld kein Vollzeitstudium möglich ist. Möglich ist aber weiterhin das Fernstudium in Teilzeit, welches in die Kategorie Freizeit fällt und in der Freizeit darf der Empfänger von Arbeitslosengeld tun, was er will. Welche Besonderheiten Fernstudenten im Teilzeitstudium bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes beziehungsweise des Arbeitslosengeldes II zu beachten haben, ist im unten stehenden Link zu finden: