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Ein Teilzeitstudium kann die Berufschancen erheblich erhöhen.
Ein Teilzeitstudium kann die Berufschancen erheblich erhöhen.

Immer mehr Menschen nutzen ihre Freizeit um neben dem Beruf noch zu studieren. Während einige Menschen ihren ersten Studienabschluss erreichen wollen und damit eine bessere Beschäftigung anstreben, versuchen andere Akademiker noch ein zweites Studium zu absolvieren. Bei letzteren kann dies entweder rein persönliches Interesse sein, eine Erweiterung des Kompetenzbereichs oder aber eine Umorientierung hin zu einem neuen Beruf.

Wie auch immer die Motive sind, die nebenberufliche Weiterbildung in Teilzeit steht hoch im Kurs. Umso schlimmer trifft es dann auch diese Menschen, wenn plötzlich die Arbeitslosigkeit droht. Es stellt sich nun die berechtigte Frage, was passiert mit dem nebenberuflichen Studium, wenn gar kein Beruf mehr ausgeführt wird. Kann es bei der Weiterführung des Fernstudiums sogar Probleme mit dem Bezug von Arbeitslosengeld oder später Arbeitslosengeld 2 kommen? Auf welche Situationen sich Fernstudenten in dieser Lage einstellen müssen und warum sie doch weiter studieren sollten, wird im Folgenden näher erläutert.

 

Arbeitslosigkeit und Studium

Die Zusammenfassung von Arbeitslosigkeit und Studium klingt zunächst verwunderlich. Immerhin ist ein Mensch der studiert ja nicht arbeitslos, sondern er ist Student. Das ist prinzipiell richtig, wenn das Studium in Vollzeit ausgeführt wird, sprich der Hauptberuf Student ist. Ein Studium kann aber auch in Teilzeit durchgeführt werden.

Genutzt wird das beispielsweise wie oben beschrieben von berufstätigen Menschen. Wer sich in der beschriebenen Situation befindet und vom Beruf plus Teilzeitstudium in die Arbeitslosigkeit rutscht, wird sich nun fragen, ob er damit automatisch hauptberuflich Student wird.

Diese Frage kann verneint werden, denn das Teilzeitstudium wird dann nicht automisch zum Vollzeitstudium. Beim Fernstudium in Teilzeit gibt es auch keine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber, dass das Fernstudium gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht besteht auch gegenüber keiner anderen Institution. Rechtlich gesehen ist das Teilzeitstudium als eine Art der Freizeitbeschäftigung anzusehen, deren Gestaltung jeder Mensch so handhaben kann, wie er das gerne möchte. Dies ändert sich auch nicht in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Jeder Fernstudent, der in Teilzeit studiert, kann selbst entscheiden, ob er der Arbeitsagentur beziehungsweise dem Jobcenter Auskunft über das Fernstudium gibt. Ein Nichtbenennen hat allerdings auch keine negativen Konsequenzen.

 

Weiterstudieren sinnvoll?

Fernstudenten in der Situation der Arbeitslosigkeit könnten sich auch fragen, ob ein Weiterstudieren überhaupt noch sinnvoll ist. Zur Beantwortung dieser Frage sollten sich die Fernstudenten viel eher die Frage stellen, was einen Abbruch rechtfertigen könnte.

Nur weil eine kurzfristige Arbeitslosigkeit besteht, müssen die größeren Ziele ja nicht aufgegeben werden. Ganz im Gegenteil, ein abgeschlossenes Studium verhilft zu mehr Qualifikationen und damit zu mehr Ansehen auf dem Arbeitsmarkt. Je höherqualifiziert die Arbeitnehmer sind, desto schwieriger sind sie auch zu ersetzen beziehungsweise desto begehrter sind sie bei anderen Arbeitnehmern.

Das lebenslange Lernen ist essentiell in der heutigen Arbeitswelt, welche sich immer schneller dreht. Der Arbeitnehmer befindet sich in ständiger Konkurrenz zu anderen Arbeitnehmer. In dieser Konkurrenzsituation stechen natürlich diejenigen hervor, die sich auch mitten im Beruf noch für weitere Qualifikationen interessieren und diese schwierigen Schritte gehen. Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit darf deshalb nicht an eine Abkehr von dieser Strategie gedacht werden, sondern das Fernstudium muss mit Eifer fortgeführt werden. Im Endeffekt sollte der schwierigen Situation etwas Positives abgewonnen werden. In der Zeit bis zur nächsten Stelle kann das Fernstudium intensiver durchgeführt werden und eventuell die Noten verbessert oder die Studiendauer verkürzt werden.

 

Arbeitslos melden oder Student werden?

Soll das Fernstudium fortgeführt werden, dann stellt sich für denn nun arbeitslosen Teilzeitstudenten die nächste Frage: Soll er sich nun arbeitslos melden oder aber ein Vollzeitstudent werden? Bei der Beantwortung der Frage muss differenziert werden zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld und dem Bezug von Arbeitslosengeld 2. Bezieht der Fernstudent noch Arbeitslosengeld, da die Arbeitslosigkeit noch nicht lange andauert, dann sollte weiter in Teilzeit studiert werden und das Arbeitslosengeld bezogen werden. Im besten Falle findet sich in den kommenden Wochen und Monaten eine neue Stelle, sodass kein Bezug von Arbeitslosengeld 2 nötig wird.

Bei Bezug von Arbeitslosengeld 2 stellt sich die Frage, ob nicht ein Wechsel auf ein Vollzeitstudium sinnvoll ist. Wenn in Vollzeit studiert wird, dann besteht kein Anspruch mehr auf Bezug von Arbeitslosengeld 2, allerdings wird eine Förderung durch das BAföG möglich. Ein großer Vorteil beim Wechsel ist, dass die Zeiten nicht als arbeitslos aufgeführt werden müssen, sondern später als Studium angegeben werden können. Zudem dürfen Studenten nebenberuflich auch Geld verdienen, ohne dass die staatlichen Bezüge signifikant verringert werden. Wer dennoch lieber in Teilzeit weiter studieren möchte, der kann das ohne Probleme tun. Die Arbeitsagentur muss wie schon erwähnt davon nicht in Kenntnis gesetzt werden, da es sich beim Teilzeitstudium um eine Freizeitbeschäftigung handelt.

 

Während der Arbeitslosigkeit mit dem Studium beginnen

Bisher wurde nur der Fall betrachtet, dass bereits ein Studium schon im Gange ist und dann die Arbeitslosigkeit kommt. Auch andersrum kann eine Situation entstehen, dass in Teilzeit studiert wird und der Fernstudent ansonsten Bezüge von der Arbeitsagentur erhält. Dazu muss die Entscheidung zum Teilzeitstudium in der Zeit der Arbeitslosigkeit getroffen werden.

Auch in diesem Fall kann Entwarnung gegeben werden, das Teilzeitstudium ist auch in diesem Fall eine Art Freizeitbeschäftigung. Für die Arbeitsagentur beziehungsweise dem Jobcenter ist nur von Bedeutung, dass der Arbeitslose dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das tut er, da er im Teilzeitstudium prinzipiell auch in seiner Freizeit studieren kann. Solange aber keine Jobangebote hereinkommen, kann er die Zeit auch zum studieren nutzen. Eine Auskunftspflicht gegenüber der Behörde existiert von daher auch nicht. Allerdings ist eine offene Kommunikation mit dem Jobcenter zu empfehlen, denn ansonsten wird die Chance auf finanzielle Förderung des nicht ganz günstigen Studiums verpasst.