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Eine Behinderung darf kein Hindernis für ein Studium darstellen.
Eine Behinderung darf kein Hindernis für ein Studium darstellen.

Das Leben mit einer Behinderung zu meistern ist ohne Frage eine große Herausforderung. Ein Teil des Lebens ist die Ausbildung, wobei auch das Studium eine Art Ausbildung ist. Schon ohne eine Behinderung ist dieser Lebensabschnitt nicht einfach, mit Behinderung allerdings kann der tägliche Weg zur Universität auf Dauer unsäglich anstrengend sein.

Nicht jede Behinderung zwingt einen Menschen zu einem Studienabbruch, aber einige Menschen mit Behinderung müssen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen das Studium an einer Präsenzhochschule abbrechen. Glücklicherweise bedeutet das heutzutage nicht, dass auch das Studium beendet werden muss. Wer weiterhin die Motivation für ein Studium hat, der sollte anstatt einem Studienabbruch darüber nachdenken sich an einer Fernhochschule einzuschreiben und dort weiter zu studieren.

 

Fernstudium in gewohnter Umgebung

Mit einem Fernstudium wird die Möglichkeit geboten, einen Studiengang in großen Teilen im Selbststudium zu absolvieren. Für einen Menschen mit Behinderung, welcher sich aufgrund dieser Behinderung an einer Hochschule nicht wohl fühlt, also eine willkommene Option, um in Ruhe studieren zu können. Nicht alle Fernstudenten mit Behinderung haben vorher ausprobiert, ob ein Studium an einer Präsenzhochschule das richtige für sie ist. Einige sagen auch von vornherein und ganz bewusst, dass sie lieber in den eigenen vier Wänden studieren möchten.

Der wichtigste Grund für diese Entscheidung ist der, dass das Fernstudium ein Studieren in gewohnter Umgebung anbietet. Nichts ist letzten Endes so vertraut wie das eigene Zuhause. Gerade für Menschen mit Behinderung, deren Alltag bedeutend schwieriger ist als bei normalen Menschen, bietet eine solche gewohnte Umgebung einen starken Rückhalt für die anstehenden Aufgaben im Studium. Für Fernstudenten mit Behinderung vergrößert sich der Vorteil noch weiter, je nachdem wie hoch der Grad der Behinderung ist und der Fernstudent auf Hilfsmittel angewiesen ist. In ihrem Zuhause haben sich Menschen mit Behinderung dahingehend perfekt eingerichtet, um ihren Alltag zu meistern. Auch wenn viele Präsenzhochschulen versuchen möglichst behindertengerecht eingerichtet zu sein, so bleibt es doch beschwerlicher den ganzen Tag an der Hochschule zu verbringen, als in den eigenen vier Wänden.

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Der Gang zum Schreibtisch

Nicht nur die bekannte Lernumgebung ist ein ausschlaggebender Vorteil für das Fernstudium. Bei Menschen mit einer Behinderung ist das Studieren an der Hochschule selbst auch nicht immer das Problem, vielmehr haben einige dieser Menschen Schwierigkeiten bei den täglichen Wegen hin zur Hochschule und wieder zurück.

Auch hier muss vorneweg klar gestellt werden, dass viele öffentliche Verkehrsmittel in der heutigen Zeit behindertengerecht ausgestattet sind und viele Menschen auch unterstützend tätig sind, wenn sie Menschen mit Behinderungen sehen, die bei der Nutzung des ÖPNV Probleme haben. Doch selbst wenn die Probleme überschaubar sind, so ist die Nutzung des ÖPNV sehr anstrengend, insbesondere wenn die Verkehrsmittel sehr stark gefüllt sind. Diese Situation ist schon für Menschen ohne Behinderung anstrengend, mit einer Behinderung ist dann der Weg zur Hochschule trotz behindertengerechten Verkehrsmittel unsagbar anstrengend.

Beim Fernstudium entfällt dieser täglich Hin- und Rückweg zum Ort des Studierens. Gelernt wird am eigenen Schreibtisch und vielleicht in regelmäßigen Abständen in einer Lerngruppe. Solche Lerngruppen finden und organisieren sich über soziale Medien, welche teilweise von der Fernhochschule unterstützt werden. Einige Fernschulen bieten auch freiwillige Präsenzseminare und Workshops an, beispielsweise zur Klausurvorbereitung. Eine Teilnahme ist empfehlenswert, allerdings auch nicht zwingend notwendig. Oftmals sind die Termine für diese Veranstaltungen in den Abendstunden oder am Wochenende, sodass die Fernstudenten auch abseits der Rush Hour den Weg dorthin aufnehmen können.

 

Individuelle Lernleistung festlegen

Trotz der guten Bedingungen durch das Fernstudium ist für einige Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen ein Vollzeitstudium dennoch zu viel des Guten. Um dennoch einen Studienabschluss erlangen zu können, benötigen diese Menschen einfach nur etwas mehr Zeit.

Hier kommt ein weiterer Vorteil des Fernstudiums zum Vorschein, denn das Fernstudium kann bei vielen Bildungsanbietern auch in Teilzeit absolviert werden. Dies lässt sich durch die Tatsache begründen, dass viele Fernstudenten berufstätig sind und zeitlich gar kein Vollzeitstudium absolvieren können. Deshalb bieten die Fernhochschulen flexible Teilzeitmodelle an, von denen auch Menschen mit Behinderung profitieren können.

Deutschlands einzige staatliche Fernuniversität beispielsweise bietet ein modulbasiertes Teilzeitmodell an. Hierbei kann der Fernstudent durch Auswahl der Modulanzahl zu Beginn eines jeden Semesters neu entscheiden, wie viel Aufwand in das Studium gesteckt werden soll. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand. Je nach aktueller Lebenssituation kann nach einem halben Jahr neu entschieden werden, wie viele und welche Module bearbeitet werden sollen. Ein Modul entspricht dabei 10 Semesterwochenstunden, bei vier Modulen studieren die Fernstudenten also in Vollzeit. Dann haben sie eine ähnliche Belastung wie ein Arbeitnehmer in Vollzeit.

 

Förderung durch Inklusionsstipendium

Deutschlands einzige Fernuniversität bietet seinen Fernstudenten mit Behinderung auch eine Förderungsmöglichkeit durch das sogenannte Inklusionsstipendium an. Dieses ist als Ausgleich anzusehen für die verlängerte Studiendauer aufgrund einer Behinderung.

Vorausgesetzt wird dabei, dass die Studierenden mindestens eine Behinderung mit einem Grad von 50% haben und sich im ersten berufsqualifizierenden Studiengang befinden. In diesem Studiengang muss die Regelstudienzeit überschritten worden sein. Zudem müssen die Interessenten für ein solches Inklusionsstipendium nachweisen können, dass sie schon mindestens 50 % der Studienleistungen in dem Fach erbracht haben.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, dann werden die Fernstudenten mit Behinderung mit 50 Euro pro Semester gefördert. Dies entspricht dem Grundbetrag der Semestergebühren an der Fernuniversität. Zusätzlich dazu verlangt die Universität auch noch Gebühren für jedes belegte Modul. Dennoch wird durch die maximal 8 Semester lang dauernde Förderung das Ziel erreicht, dass die Studenten mit Behinderungen durch die verlängerte Studienzeit keinen finanziellen Nachteil haben.