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Studieren, Beruf und Kind? Das funktioniert, mit der richtigen Organisation.
Studieren, Beruf und Kind? Das funktioniert, mit der richtigen Organisation.

Nun ist frau noch mitten im Studium – und eines Tages zeigt ein Schwangerschaftsteststreifen „positiv“ an. Das ist der Moment, ab dem sich alles um die allernächste Zukunft dreht. Zum einen gilt es, sämtliche Vorbereitungen für eine perfekte Ankunft des neuen Erdenbürgers vorzubereiten. Zum anderen müssen die werdenden Eltern auch die Weichen für sich selbst umstellen.
Ist das Kleine erst einmal da, macht es seine Ansprüche geltend. Wenn es sein muss lauthals – und rund um die Uhr. Kein leichtes Unterfangen, wer in solch einer Situation das Studium trotzdem zu Ende bringen will. Die Schwierigkeiten liegen auf der Hand, etliche sind vorprogrammiert. Andererseits gab es schon Generationen von Studenteneltern davor, von deren Erfahrungen sich gut profitieren lässt. Inwieweit dies auch auf den finanziellen Aspekt zutrifft, soll nachfolgend beleuchtet werden.

 

Rechtliches: „Projekt Baby“

Da die meisten Studiengänge auf Vollzeit angelegt sind und oft ein Nebenjob dazukommt, ist eigentlich alles ausgelastet. Mehr ist nicht zu schaffen, oder? Doch, weil es geschafft werden muss. Ein Plan für das „Projekt Baby“ muss erstellt werden. Da bietet es sich beispielsweise an, ein Urlaubssemester zu beantragen. Damit ist schon gegen Ende der Schwangerschaft sowie nach der Geburt Zeit gegeben, sich sechs Monate auf die grundlegend neue Situation einzustellen. Dazu lässt sich auch die Elternzeit – der später eingeführte Begriff für den früher genutzten „Erziehungsurlaub“ – nutzen. Die kann von Beiden in Anspruch genommen werden, bis das Kind drei Jahre alt ist. Das sind also bis zu sechs Semester. Wird den entsprechenden Anträgen stattgegeben, wirkt sich das weder generell noch auf die Regelstudienzeit nachteilig aus.
Im Gegenteil. Inzwischen gehört es schon fast zum guten Ton einer Hochschule, Studenteneltern unter einen gewissen Schutz zu stellen. Da die Bildungspolitik Ländersache ist, gibt es zwar keine bundeseinheitlichen Regelungen. Aber unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen inzwischen doch schon einige Hochschulen die Absolvierung eines Teilzeitstudiums. Damit sinkt der Stress bereits allein wegen der Halbierung der Leistungsnachweisrate.

 

Finanzierung: Mögliche kleine Geldquellen

Wenn es um die Finanzierung des weiteren Lebens geht, gilt zu unterscheiden, welche Rechte Sie als Eltern für sich und das Kind in sozialrechtlicher Hinsicht haben, und welche als Studierende.
In Bezug auf die Krankenkassenverhältnisse beispielsweise sollte wenigstens ein Elternteil das studentische Angebot nutzen, um das Kind kostenfrei mitversichern zu können. Damit festigen sich auch die Rechtsansprüche in Sachen Elternkur, besser bekannt als „Mutter-Kind-Kur“. Auf das später noch um die „Vater-Kind-Kur“ erweiterte Programm besteht seit 2007 ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahmen durch die betreffende Krankenkasse.
Das Thema „Mutterschutz“ wiederum kommt vor allem beim Job zum Tragen. Er regelt alles rund um den Arbeitsplatz der (künftigen) Mama: Er sorgt dafür, dass sie nicht gekündigt werden kann, dass der Job für sie reserviert bleibt, er definiert Arbeitszeiten, -umstände und -maßnahmen.
Bezogen die Eltern bereits vor der Geburt des Kindes Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wird ihnen unter anderem ein pauschaler Grundfreibetrag von 435 Euro auf ihr Einkommen gewährt. Für studierende Eltern sieht das BAföG überdies eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer vor.

Das Gesetz eröffnet nach Jahren der Kinderbetreuung später auch die Möglichkeit auf einen Teilerlass der Rückzahlungen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Und noch ein Punkt zu dieser Unterstützung: Während eines Urlaubssemesters wird unter normalen Umständen nichts aus dem BAföG-Topf überwiesen. Jedoch sorgt dann das Bundessozialhilfegesetz für eine finanzielle Absicherung der jungen Familien. Zum Beispiel erhalten Studentinnen mit Kind Mutterschaftsgeld.

Auch die Möglichkeit auf einen Wohngeldanspruch könnte beispielsweise während eines Urlaubssemesters trotz sonstigen BAföG-Bezugs aufkommen.
Das so genannte „Elterngeld“ können Studierende ebenfalls beantragen.

Kindergeld und der auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Kinderfreibetrag sind in diesem Zusammenhang weitere Stichworte, die zu erwähnen lohnen.

 

Zeitmanagement: Routine hilft

Wenn Sie sich entschließen, Ihrer kleinen Familie zuliebe Ihr Studium in Teilzeit fortzuführen, wird sich ihre „Frei-“Zeit dennoch nicht verdoppeln. Allerdings können Sie mit etwas Geschick effektiver arbeiten und mehr für sich herausholen. Zum Beispiel sollten Sie künftig darauf achten, dass Sie nicht (mehr) im „Wettlauf“ mit den anderen, den Vollzeitstudenten, stehen. Die werden jetzt definitiv schneller vorankommen. Suchen Sie sich etwa für Lerngruppen besser „Ihresgleichen“, also ebenfalls Teilzeiter. Damit können Sie schon einiges Frustpotenzial vermeiden.

Bauen Sie kleine Fixpunkte in Ihren Tagesablauf ein. Sie dienen Ihnen zur Orientierung und das gibt mehr Sicherheit. Gönnen Sie sich aber auch Pausen. Leisten Sie sich etwas.
Erstellen Sie To-Do- und Not-To-Do-Listen nach dem Schema: Was muss erledigt werden – und was ist derzeit völlig unnötig. Das unterstützt das Sammeln von Gedanken und den Aufbau von Strukturen. Gehen Sie Zeitfressern wie Social Media-Plattformen so lange aus dem Weg, bis Sie Ihre Aufgaben gelassener angehen.

Kommunizieren Sie, delegieren Sie. Lassen Sie sich helfen. Es gibt eine ganze Reihe von Tricks für ein effektives Zeitmanagement. Wenn Sie nicht schon DIE Methode für sich entdeckt haben, hilft eventuell ein Workshop. US-Präsident Dwight D. Eisenhower etwa hat das „Eisenhower-Prinzip“ entwickelt, auch bekannt als „Eisenhower-Matrix“. Jahrzehnte später hat sein Landsmann David Allen das Work-Life Management System „Getting Things Done“ (GTD) erfunden.
Keine Sorge! Chaka-chaka! Sie schaffen das!