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Für ein Studium im berufsbegleitenden Teilzeitstudium spricht vieles: Größere zeitliche Flexibilität und Eigenständigkeit, die Vereinbarkeit des Studiums mit den Anforderungen von Beruf und Familie sowie die Möglichkeit, das Studium eigenständig zu finanzieren und dabei neben dem Studium wichtige Berufserfahrung zu sammeln. Aber welchen Status haben Teilzeitstudierende an deutschen Hochschulen eigentlich?
Die Verbesserung der Studienbedingungen für Teilzeitstudierende war ein zentrales Anliegen im Entwurf der neuen Hochschulzukunftsgesetze der Länder (für Nordrhein-Westfalen siehe dazu beispielsweise den Bericht des WDR). Hochschulen in allen Bundesländern sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich auch diejenigen, die ihrem Abschluss nicht im klassischen Vollzeitstudium erlangen möchten, akademisch weiterbilden und dadurch unter anderem neue berufliche Perspektiven eröffnen können. Diese Maßnahmen sollen der größeren Chancengerechtigkeit dienen und auf die Herausforderungen des „lebenslangen Lernens“ reagieren.
Vielfältige Vorteile des Studierendenstatus
Und tatsächlich: Teilzeitstudierende können genauso wie Vollzeitstudierende von vielfältigen Vorteilen profitieren, die der Studierendenstatus mit sich bringt. So können sie beispielsweise die Angebote der hochschuleigenen Mensen, Cafeterien und sonstiger Verpflegungseinrichtungen nutzen, die staatlich subventioniert sind und deshalb studentenfreundliche Preise anbieten können. Auch preiswerter Wohnraum in Uninähe kann von Vollzeit- wie Teilzeitstudierenden gleichermaßen genutzt werden, wobei zumeist Zimmer in Wohngemeinschaften, aber auch eigene Apartments und bisweilen sogar Wohnungen für kleine Familien zur Verfügung stehen, die unter Umständen auch dann gemeinsam bezogen werden können, wenn der Partner nicht studiert.
Auch die Angebote der hochschulinternen Kinderbetreuung sind für Teilzeitstudierende in der Regel vollständig nutzbar, genauso wie die kostenlosen sozialen und psychologischen Beratungsstellen, über die inzwischen jede größere Universität verfügt und die bei Schwierigkeiten rund um die Studienorganisation helfen. Immatrikulierte Teilzeitstudierende haben darüber hinaus selbstverständlich den gleichen Zugang zu den Universitätsbibliotheken und deren Serviceleistungen, etwa elektronischen Datenbanken, in denen sich Literatur und andere Quellen online abrufen lassen und für die die Bibliotheken wertvolle Lizenzen erwerben. Zudem bieten Hochschulbibliotheken regelmäßig Einführungen in den Kernbereichen wissenschaftlichen Arbeitens wie der Literaturrecherche, der Literaturverwaltung und dem Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten an, die insbesondere für Studienanfänger im berufsbegleitenden Teilzeitstudium sehr wichtig sind und kostenfrei genutzt werden können. Kurzum, die gesamte Infrastruktur deutscher Hochschulen, deren Bedeutung oft unterschätzt wird, steht Teilzeitstudierenden in vollem Umfang zur Verfügung.
Weitere finanzielle Vorteile für Teilzeitstudierende, die sie mit regulär Studierenden teilen, bestehen in der Versicherungsfreiheit in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Studierende, die weniger als 20 Stunden in der Woche arbeiten, und die Möglichkeit einer vergünstigten studentischen Krankenversicherung zwischen dem 25. und 30. Lebensjahr.
Studierende zweiter Klasse?
Dennoch gibt es auch Bereiche, in denen der Status von Teilzeitstudierenden umkämpft bleibt. Dies betrifft beispielsweise das Semesterticket. An den meisten Hochschulen können Teilzeitstudierende genauso wie Vollzeitstudierende ein solches Semesterticket bekommen und damit den ÖPNV im jeweiligen Verkehrsverbund das ganze Semester über, auch während der Semesterferien, zu einem im Vergleich sehr günstigen Preis nutzen. Es gibt allerdings Verkehrsverbünde wie etwa den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), der erst kürzlich beschlossen hat, dass Teilzeitstudierende und berufsbegleitend Studierende kein Semesterticket mehr erhalten können.
Gegen diese Maßnahme, die von den Studierendenvertretern der Hochschule vielfach als Diskriminierung wahrgenommen wird, läuft derzeit zwar eine Petition, aber es bleibt abzuwarten, ob nicht andere Verkehrsverbünde diesem Schritt folgen. Wichtig zu wissen ist für Teilzeitstudierende in diesem Zusammenhang außerdem, dass sie an einigen Hochschulen die Möglichkeit haben, sich auch gegen ein Semesterticket zu entscheiden; eine Option, die Vollzeitstudierende in der Regel nicht haben. Gerade wenn ein berufsbegleitendes Studium angestrebt wird und die Studierenden beispielsweise einen Dienstwagen haben, den sie dank der Unterstützung ihres Arbeitgebers auch für die Fahrten zur Uni nutzen dürfen, ist diese Möglichkeit nicht uninteressant.
In einem sehr bedeutsamen Bereich aber bleiben Teilzeitstudierende in Deutschland stark benachteiligt, nämlich bei der finanziellen Unterstützung der Studierenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Hierbei erhalten Vollzeitstudierende an Universitäten in Abhängigkeit von ihrem eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem ihrer Eltern eine Förderung ihres Studiums in Höhe von maximal 670 Euro monatlich und Studierende mit Kind sogar einen Zuschlag von 113 Euro für das erste Kind und jeweils 85 Euro für jedes weitere Kind. Zurückgezahlt werden muss dabei die Hälfte der erhaltenen Leistungen, maximal aber 10 000 Euro. Leider können formal im Teilzeitstudium eingeschriebene Studierende diese Förderung nicht erhalten. Auch die offizielle Immatrikulation im Vollzeitstudium ist für Studierende, die neben dem Beruf studieren, nur begrenzt sinnvoll, da in regelmäßigen Abschnitten Leistungsnachweise eingereicht werden müssen, die die Bedingung der Weiterförderung darstellen und nur im Vollzeitstudium erworben werden können.
Voller Studierendenstatus – ja oder nein?
Die Frage, ob Teilzeitstudierende einen vollen Studentenstatus innehaben, lässt sich insofern nur mit einem „Jein“ beantworten. Zwar können nebenbei Studierende von vielen bedeutenden Vorteilen profitieren, die der Studentenstatus an einer deutschen Hochschule bietet, da sie unter anderem die gesamte Infrastruktur der Hochschule nutzen können. Dennoch gibt es, insbesondere was das BAFöG betrifft, noch Handlungsbedarf, wenn Teilzeitstudierende den Vollzeitstudierenden hinsichtlich ihres Status langfristig gleichgestellt werden sollen. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen aus guten Gründen ein akademisches Teilzeitstudium anstreben, wären diese Maßnahmen von Seiten der Politik in jedem Falle bedenkenswert.