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Die Krankenversicherung ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.
Die Krankenversicherung ist ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor.

Der Schutz der eigenen Gesundheit steht an erster Stelle, wenn man sich für eine Krankenversicherung entscheidet. Dies ist natürlich auch dann der Fall, wenn man gerade ein Teilzeitstudium anstrebt und berufsbegleitend studieren möchte. Da es sich beim Studieren nebenbei sozusagen um einen Mischform aus Studium und weiteren Tätigkeiten handelt, sind sich viele Studierende unsicher, was die Wahl der Versicherung angeht.

Ein Überblick über die möglichen Varianten und über die gesetzlichen Regelungen und Einschränkungen studentischer Versicherungen hilft weiter und erleichtert es, die passenden Versicherungen für sich auszusuchen. Das Wichtigste dabei: Die Krankenversicherung muss so abgeschlossen werden, dass der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird und zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist. Dies ist insbesondere deswegen der Fall, da ansonsten zum Beispiel bei einem Unfall, bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder im Falle einer Schwangerschaft Kosten entstehen können, für die Sie als Studierende(r) selbst aufkommen müssen. Die folgenden Informationen geben erste Hinweise für Ihre Entscheidung. Darüber hinaus lohnt es sich, mit den Ansprechpartnern Ihrer bisherigen Krankenversicherung oder weiterer Versicherungsanbieter Kontakt aufzunehmen und individuelle Angebote anzufordern.

Bei der Orientierung in Sachen Krankenversicherung ist es wichtig, wie hoch der Arbeitsaufwand für das Studium ist. Es werden zwei Kategorien unterschieden, und zwar ein studentischer Arbeitsaufwand, der weniger als 50% eines Vollzeitstudiums beträgt und die Variante, in der das Studium mehr als 50% des Vollzeitstudiums ausmacht.

Studentenversicherungen bei maximal 50% Arbeitsleistung

Es gibt mehrere Kriterien, die für die Wahl der Krankenversicherung wichtig sind, wenn der Arbeitsaufwand weniger als 50% des regulären Vollzeitstudiums beträgt. Der erste wichtige Faktor ist Ihr Alter. Wer noch unter 25 Jahre alt ist kann sich eventuell über seine Eltern mitversichern lassen. Hier handelt es sich um die gleiche Versicherungsvariante, die auch für minderjährige Kinder bzw. Schüler existiert. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, für die Sie während des Teilzeitstudiums aufkommen müssten.

Wenn Sie bereits 25 Jahre alt oder älter sind, aber das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, kommt zum Teil auch die sogenannte Studentenversicherung infrage. Hier profitieren Sie in der Regel von besonders günstigen Konditionen und einem guten Versicherungsschutz. Sowohl die Familienversicherung als auch die Studentenversicherung können nur abgeschlossen werden, wenn ein gewisser Verdienst nicht überschritten wird. Da viele Menschen auch arbeiten gehen, wenn sie ein Teilzeitstudium absolvieren, ist diese Information besonders wichtig, um sich nicht aus Versehen für die falsche Versicherung zu entscheiden.

Eine Familienversicherung und eine Studentenversicherung können beim genannten Studienaufwand nur bei geringfügiger Beschäftigung gewählt werden. Die Studierenden dürfen also maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Wer berufsbegleitend studieren möchte und bereits dreißig Jahre oder älter ist, versichert sich entweder in der passenen Arbeitnehmerversicherung seiner Wahl oder ist freiwillig versichert. Hier gelten die allgemeinen Regeln, die auch normale Arbeitnehmer betreffen, die nicht nebenbei studieren.

 

Krankenversicherungen für Studierende mit mehr als 50% Arbeitsleistung

Wenn ein Teilzeitstudium mit mehr als 50% der Arbeitsleistung (im Vergleich mit einem Vollzeitstudium) absolviert wird, gelten etwas andere Regeln. Wer in dieser Form berufsbegleitend studieren will, orientiert sich bie der Krankenversicherungswahl auch am wöchentlichen Arbeitsumfang seiner Erwerbsarbeit. Wer maximal zwanzig Stunden pro Woche in seinem Beruf arbeitet und außerdem unter 25 Jahre alt ist, kann auch hier die Familienversicherung über seine Eltern wählen. Dies bringt einen klaren Kostenvorteil mit sich.

Studierende, die 20 oder weniger Stunden pro Woche arbeiten gehen und zwischen 25 und 30 Jahren alt sind, können sich eine günstige Studentenversicherung sichern. Beträgt der Arbeitsaufwand für den Job mehr als 20 Stunden oder ist der Studierende beim nebenbei Studieren älter als dreißig Jahre alt, so treten die normalen Arbeitnehmerregeln in Kraft. Es ist dann in der Regel die klassische Arbeitnehmerversicherung, die mit dem Studieren neben dem Beruf einhergeht. Alternativ dazu können Sie sich bei entsprechendem Einkommen natürlich auch freiwillig versichern.

 

Bei der Wahl des Studiengangs unbedingt auf die Teilzeitstudienpläne achten

Auch wenn die Vorgaben rund um die studentische Versicherung etwas komplex erscheinen möchten, werden auch Sie sicherlich die passende Variante für sich entdecken. Da der zeitliche Aufwand beim Teilzeitstudium einen so großen Einfluss auf die Versicherungskonditionen haben kann, sollten Sie dies auch bei der Wahl Ihres Studiengangs bzw. Studienvolumens berücksichtigen. Wer sich gerne günstig versichern möchte, hat oft bessere Chancen dafür, wenn er sich für einen Studiengang mit mehr Arbeitsaufwand pro Woche entscheidet. Dies legt dann keinen „Halbzeitstudiengang“, sondern beispielsweise eher eine Zwei-Drittel-Variante nahe.

Selbstverständlich sollte aber die Krankenversicherung nicht das einzige Kriterium dafür sein, in welcher Form man berufsbegleitend studieren möchte. Schließlich zählt vor allem der erfolgreiche Abschluss, denn dieser ist das Ziel, wenn man sich für das nebenbei Studieren entscheidet.

 

Zusätzliche Krankenversicherungen: Wenn studierende Arbeitnehmer Wert auf Zusatzleistungen legen

Wer bei seiner Gesundheitsversorgung keine Kompromisse machen möchte, kann seinen Versicherungsschutz natürlich auch aufstocken. Viele Versicherungsunternehmen unterbreiten gerade Studierenden – auch denjenigen, die in Teilzeit studieren – attraktive Versicherungsvarianten an. So kann man sich zum Teil für einen geringen monatlichen Betrag beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einen Ein- oder Zweibettzimmer oder eine bessere Versorgung in punkto Zahnersatz oder Sehhilfen sichern. Auch zu diesem Thema lohnt in der Regel die individuelle Beratung durch Versicherungsprofis.