Direkt zum Unterpunkt Ihrer Wahl:

Teilzeitstudium plus Vollzeitstudium - ist das machbar?
Teilzeitstudium plus Vollzeitstudium – ist das machbar?

Vielleicht kennen Sie auch dieses Problem: Sie sind vielseitig interessiert, müssen sich aber letztlich auf einen Studiengang festlegen. Oder Sie wollen sich in verschiedenen Bereichen weiterbilden, weil Sie sich dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhoffen? Vielleicht haben Sie auch Angst, dass Ihre anderen Qualifikationen verkümmern, wenn diese lange Zeit ungenutzt bleiben.  So viele Punkte, die es zu beachten gilt…

 

Teilzeitstudium: Offiziell oder inoffiziell?

Diese oder andere Gründe können dazu führen, neben dem Vollzeitstudium ein paralleles Teilzeitstudium in einem anderen Fachbereich aufzunehmen. Es handelt sich dann um ein sogenanntes Doppelstudium oder Parallelstudium, im Gegensatz zum Zweitstudium, bei dem beide Ausbildungen zeitlich aufeinander folgen würden.

Während der Begriff Doppelstudium die gleichzeitige Belegung von zwei verschiedenen Studiengängen an ein und derselben Hochschule bezeichnet, verwendet man die Wendung Parallelstudium üblicherweise für ein Studium an zwei verschiedenen Einrichtungen.

 

Rechtliche Hürden

Bevor im Folgenden der Sinnhaftigkeit und Machbarkeit eines solchen Unterfangens auf den Grund gegangen wird, sollte zunächst einmal auf die rechtlichen Aspekte hingewiesen werden. Üblicherweise ist es nämlich schlichtweg nicht erlaubt, ein offizielles Teilzeitstudium neben einem Vollzeitstudium zu absolvieren. Auf diesen Umstand wird in vielen Studienordnungen ausdrücklich hingewiesen. Sie werden sich daher nur dadurch behelfen können, indem Sie ein faktisches Teilzeitstudium betreiben, das heißt offiziell als Vollzeitstudent in beiden Studiengängen eingeschrieben sind aber in einem der beiden praktisch nur die Hälfte der Semesterwochenstunden belegen.

Aber auch dann machen die meisten Bundesländer den Studierenden heute Mehrfachimmatrikulationen schwer. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem der Studiengänge die Zulassung begrenzt ist und Sie durch ihren Eifer einem anderen Studienwilligen den Studienplatz blockieren würden. In diesem Falle können Sie nur noch darauf hoffen, im Nachrück- oder Losverfahren einen Platz zu bekommen, wenn alle anderen, die über die entsprechende Zugangsvoraussetzung verfügen, bereits bedient sind. In jedem Fall muss das Vorhaben eines Doppel- oder Parallelstudiums zuvor bei der Hochschulverwaltung angezeigt, geprüft und gegebenenfalls erst genehmigt werden.

Auch müssen Sie bei Bewerbungen angeben, wenn Sie bereits an einer anderen Bildungseinrichtung eingeschrieben sind. Unter Umständen müssen Sie auch nachweisen oder zumindest argumentativ rechtfertigen können, dass Ihre berufliche Qualifizierung die in der Mehrfachimmatrikulation angestrebte Fächerkombination erfordert. Nähere Auskünfte zu den Eventualitäten sind meist in den Studienordnungen der entsprechenden Hochschulen zu finden.

 

Umwege und Auswege

Etwas einfacher wird es übrigens, wenn das gleichzeitige Teilzeitstudium an einer Fernuniversität absolviert wird. Hier entfallen viele administrativen Hürden. An der Fernuniversität Hagen können Sie sich beispielsweise problemlos in bis zu drei Studiengänge gleichzeitig einschreiben. Auch ist es ohne Weiteres möglich, bei parallelem Vollzeitstudium an einer anderen Hochschule an der Fernuni Hagen als sogenannter Studiengangszweithörer eingeschrieben zu sein, was praktisch einem Teilzeitstudierenden entspricht.

Wenn für Sie weder der Umweg über ein zweites offizielles Vollzeitstudium noch über eine Fernuni in Frage kommt, können Sie sich auch mit folgender Notlösung behelfen: Besuchen Sie einfach die Sie interessierenden Kurse im zweiten Studiengang und lassen Sie sich dafür vom Dozenten Nachweise ausstellen. Finden die Kurse an einer anderen Bildungseinrichtung statt, so müssen Sie dafür erst einen Antrag als Gaststudent/Nebenhörer stellen. Dann können Sie nach dem Abschluss Ihres ersten Studiums gleich das zweite gewünschte Studium aufnehmen und sich dort die bereits erbrachten Leistungen anrechnen lassen.

Allerdings sei hier auch auf die Gefahren hingewiesen: In Zeiten der zunehmenden Elektronisierung der Studienverwaltungen verliert die Studiendokumentation über Seminarscheine immer mehr an Bedeutung, nachträgliche Anrechnungen werden bisweilen zu Kunststücken. Außerdem können sich Studienordnungen ändern und einige Ihrer erbrachten Leistungen können für den künftigen Studiengang dadurch wertlos werden.

 

Belastung durch doppeltes Studium enorm

Kommen wir nun zu persönlichen Wägbarkeiten. Die heutigen Bachelorstudiengänge verlangen den Studierenden bereits ein Höchstmaß an Engagement ab. Ein Vollzeitstudium ist durchaus mit einer Arbeitswoche gleichzusetzen. In Hochzeiten kann es mitunter vorkommen, dass Sie sich 8-10 Stunden am Tag mit dem Studium auseinandersetzen müssen, und das 5-6 Tage in der Woche. In solchen Fällen bleibt für ein zusätzliches Teilzeitstudium ganz einfach keine Zeit mehr. Spätestens in der Prüfungsphase dürfte die Doppelbelastung den meisten Studierenden zuviel werden.

Andererseits erlauben die Studienordnungen mitunter ein hohes Maß an individueller Studienplanung. So können zeitliche Freiräume notfalls doch noch geschaffen werden, aber die Gesamtstudiendauer würde dadurch proportional in die Länge gezogen werden. Schwierig wird es mit der Zeiteinteilung auch, wenn in beiden Studiengängen eine gewisse Anzahl an Pflichtpraktika absolviert werden muss. Ein- und dasselbe Praktikum in beiden Studiengängen anrechnen zu lassen sollte man sich hüten, bei einem Bekanntwerden können drakonische Strafen bis zur Exmatrikulation drohen.

Nicht außer Acht gelassen werden sollte auch die doppelte finanzielle Belastung, denn ein Parallelstudium bedeutet normalerweise auch doppelte Studiengebühren oder zumindest Semesterbeiträge. Bei einem Doppelstudium an ein- und derselben Einrichtung fällt dieser Faktor natürlich nicht ins Gewicht. Auch erhöht sich bei einer Mehrfachimmatrikulation die Wahrscheinlichkeit, irgendwann Langzeitstudiengebühren zahlen zu müssen, vor allem da das zweite Studium ja offiziell in Vollzeit belegt werden muss aber praktisch nur in Teilzeit bewältigt werden kann.

Schließlich ist bei einem Parallelstudium auch das ständige Pendeln ein unangenehmer Faktor, solange beide Bildungseinrichtungen sich nicht in großer räumlicher Nähe befinden. Auch hier kommen wieder die Vorteile des Fernstudienganges ins Spiel.

Spätestens an dieser Stelle sollte ersichtlich geworden sein, dass eine Mehrfachimmatrikulation von den Studierenden ein unglaubliches Maß an Begeisterung, Disziplin und Willenskraft erfordert. Nicht umsonst ist diese Studienart heute eher selten geworden.

 

Zwei-Fach-Bachelor als Alternative zum Mehrfachstudium

Gänzlich umgehen lassen sich alle bis hierher geschilderten Unannehmlichkeiten allerdings durch die bewusste Entscheidung für ein Studium mit einer Fächerkombination. Inzwischen sind an vielen Hochschulen Bachelorstudiengänge mit einem Erst- und einem Zweitfach belegbar. Die Fächerkombination kann dabei meist relativ frei nach eigenem Geschmack ausgewählt werden.

Mitunter lassen sich auch die Inhalte der einzelnen Kurse so auswählen, dass sie thematisch miteinander harmonieren. Diese sogenannten Zwei-Fach-Bachelor erlauben Ihnen, Ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten bestmöglich gerecht zu werden und gleichzeitig die immensen Belastung einer Mehrfachimmatrikulation zu umschiffen.