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Gut investierte Wartezeit?
Gut investierte Wartezeit?

Für viele Studiengänge gibt es heute besonders hohe Zugangshürden über den Numerus clausus. Dies gilt besonders für gefragte Fächer wie Medizin oder Psychologie, doch nicht nur diese Fächer trifft es. Wer im Abitur nicht einen extrem guten Notendurchschnitt hatte, kann sich also auf längere Wartezeiten gefasst machen. Und damit hier Klarheit herrscht: „Guter Schnitt“ kann im Extremfall bis zu 1,0 heißen!

 

Das Problem hat mehrere Ursachen:

  • In den vergangenen Jahren brachte die Einführung des G8 Gymnasiums in verschiedenen Bundesländern doppelte Abiturjahrgänge hervor, die dann an die Unis strebten. Das Angebot an Studienplätzen blieb so weit hinter der Nachfrage zurück.
  • Die Abschaffung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildiensts sorgte trieb die Nachfrage nach Studienplätzen nochmals nach oben. Während früher die meisten männlichen Abiturienten noch zwei bis drei Semester lang ihre Dienste ableisten mussten, streben sie nunmehr direkt an die Unis.
  • Die allgemeine Tendenz zum Studium steigt weiter. So studiert heute ein weitaus größerer Prozentsatz eines Jahrgangs als früher. Lagen noch in den 50er Jahren die Studentenzahlen bei unter 5% eines Jahrgangs, ist das erklärte Ziel der großen Koalition heute 40%.

 

Kurzum, mehr junge Leute als je zuvor streben an die Hochschulen und dies führt zu Wartezeiten. Beliebte und prestigereiche Fächer wie Medizin und Jura trifft es hier besonders hart, aber auch angehende Wirtschaftswissenschaftler oder Ingenieure müssen oft länger warten.
Die Abiturnote ist für die Zuteilung eines Studienplatzes nach wie vor das wichtigste Auswahlkriterium, aber zum Glück nicht das einzige. 20 Prozent der Studienplätze in zulassungbeschränkten Studiengängen werden nach Wartelisten vergeben. In die Auswahl fließen der Notenschnitt und die Abiturnote ein.
Die Wartezeit wird durch Zusammenzählen der Anzahl von vollen Semestern seit dem Abitur ermittelt. Als Semester gilt jeweils die Zeit vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis 31. März des folgenden Jahres. Wenn Sie also z.B. Ihr Abitur im Sommer 2013 abgelegt haben, so haben Sie nun im Sommer 2014 zwei Semester Wartezeit hinter sich, das Wintersemester 2013/14 und das Sommersemester 2014. Hiervon müssen Sie aber die sogenannten Parkstudienzeiten abziehen, also Semester, an denen Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Vorsicht: Selbst wenn Sie keine einzige Vorlesung besucht haben – sowie Sie eingeschrieben sind, gelten Sie als Vollzeitstudent und befinden sich nicht in der Wartezeit. Selbst Urlaubssemester werden nicht als Wartezeit anerkannt!

 

Wie überbrücken Sie die Wartezeit?

Die Wartezeit können Sie wie wir gesehen haben also nicht mit einem Studium in einem anderen Fach überbrücken. Die einzige Ausnahme dazu stellt in manchen Fächern die Fernuni Hagen dar, aber das müssen Sie im Einzelfall klären. Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, wie man die Wartezeit sinnvoll ausnutzen kann. Wenn Sie von der Wartesemesterregelung Gebrauch machen wollen, wäre eine einfache Möglichkeit, in der Wartezeit eine Ausbildung zu absolvieren, die bereits in die Richtung des späteren Studiums geht. So z.B. der Auszubildenede zum Bankkaufmann, der später BWL studiert oder der angehende Student der Zahnmedizin, der vorher eine Lehre als Zahntechniker durchläuft.

 

Zählt ein Teilzeitstudium zur Wartezeit?

Doch nicht jeder möchte nach dem Abitur erst mal eine Lehre machen. Viele zieht es gleich an die Hochschulen. Was also tun? Vergleichsweise unbedenklich sind Berufsakademien, die auch Nichtabiturienten offenstehen, oder ein Studium im Ausland. Doch selbst in diesen beiden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall schriftlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) absichern, dass Ihr mögliches Studium keinen Einfluss aus Ihre Wartezeiten hat. Noch komplizierter wird es beim Teilzeitstudium.

Viele klassische Präsenzuniversitäten bieten heute die Möglichkeit, sich berufsbegleitend zu immatrikulieren. Das Studium wird hierbei auf die doppelte Dauer des Vollzeitstudiums gestreckt. Logisch wäre nun vielleicht, dass im Teilzeitstudium Wartezeiten wenigstens zu 50% angerechnet werden, doch gibt es hierzu keine konkrete oder einheitliche Regelung. Letzten Endes müssen Sie also immer mit der SfH (bei Studiengängen mit zentraler Zuteilung von Studiengängen) oder der Präsenzuni (bei Studiengängen mit dezentraler Bewerbung) klären, wie Sie Ihre Wartezeit überbrücken dürfen.

 

Fazit

Letzten Endes ist keine klare Aussage möglich, was Sie tun können. Der deutsche Bildungsföderalismus, das G8, die politisch gewollten immer weiter steigenden Studentenzahlen, und die überlasteten Unis sorgen für ein ziemliches Chaos in der deutschen tertiären Bildungslandschaft. Da eine bessere finanzielle Ausstattung der Universitäten nicht abzusehen ist und die Politik weder willens noch in der Lage erscheint, echte Verbesserungen umzusetzen, bleibt es Ihnen nur, sich Ihren eigenen individuellen Weg zu suchen. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie die SfH und die Studienberatungen der Universitäten. Dazu sind diese da. Und sehen Sie es positiv: Wer sich mit Erfolg durch dieses Chaos hindurchgekämpft hat, zeigt auf jeden Fall jede Menge Durchhaltevermögen und problemlösendes Denken, mithin die besten Voraussetzungen, um erfolgreich ein Studium abzuschließen.