
Viele Personen entscheiden sich aus den unterschiedlichsten Gründen für ein berufsbegleitendes Studium, was in vielen Fachbereichen auch problemlos möglich ist. Bei dem Architekturstudium ist ein berufsbegleitendes Studium jedoch nur mit Einschränkungen umsetzbar.
Voraussetzung um später als selbstständiger Architekt in Deutschland arbeiten zu dürfen, ist die die Eintragung in eine Landesarchitektenkammer, was jedoch nur möglich ist, wenn Sie ein mindestens vierjähriges Studium und zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Dies über ein berufsbegleitendes Studium neben einem Vollzeitjob zu verwirklichen ist kaum möglich und Sie sollten einige Aspekte berücksichtigen, bevor Sie sich für ein Architekturstudium neben dem Beruf entscheiden.